Das Auswärtige Amt hat ein Gesetz für die Deutschen Auslandsschulen gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz der Länder auf den Weg gebracht. Damit erhalten Deutsche Auslandsschulen erstmalig einen Förderanspruch. Die Bundesregierung beabsichtigt, auf diese Weise die Planungssicherheit für die Deutschen Auslandsschulen und deren Schülerinnen und Schüler zu erhöhen und gleichzeitig Schulen, die sich wirtschaftlich und zukunftsorientiert verhalten, besser zu fördern.
Die 141 Deutschen Auslandsschulen vermitteln ein nachhaltig positives Deutschlandbild. Sie sind Orte der Begegnung, des gemeinsamen Lernens und des interkulturellen Austausches mit dem Gastland. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Förderung deutscher Sprache und Kultur sowie zur Gewinnung hochqualifizierter Studierender und Fachkräfte. Sie sind damit Teil einer werteorientierten Außenpolitik und geben wichtige pädagogische Impulse im Austausch mit dem Schulwesen des jeweiligen Landes.
Die für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik zuständige Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, MdB, betonte, dass die obersten Ziele Verlässlichkeit und Planungssicherheit seien. Nach ihren Worten muss eine Schule über ein einzelnes Haushaltsjahr hinaus planen können. Pieper zeigte sich davon überzeugt, dass das Gesetz nicht nur den Schulen und ihren Schülerinnen und Schülern zugutekomme, sondern langfristig auch den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken wird.
Mit dem beschlossenen Gesetz wird die Förderung der Deutschen Auslandsschulen zukunftssicher und ihrer Bedeutung angemessen gestaltet. Schulen, deren Betrieb das nötige Maß an Stabilität, Kontinuität und Qualität erreicht hat, erhalten künftig ihre Förderung nicht mehr in Form einer freiwilligen Leistung des Bundes, sondern auf Basis eines gesetzlichen Anspruchs.
Auslandschulen fördern, Kinder diskriminieren: Guter Wille aber ein Schritt in die falsche Richtung!
Wer hat diesen Gesetzentwurf gesehen und geprüft?
Haben Familien oder Schulen im Ausland einen Grund zum Feiern ?
Oder wird es doch noch eine Verfassungsbeschwerde wegen institutioneller, systematischer Diskriminierung von jungen Staatsbürgern im Ausland geben?