Handelsabkommen mit Kolumbien und Peru angenommen
► Bestehende Komplementarität der Wirtschaftsräume nutzen
Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 21. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses angenommen. Damit werden Handel und Investitionstätigkeit zwischen den Beteiligten liberalisiert und ausgeweitet, wobei in vielen Bereichen über die Standards der Welthandelsorganisation hinausgegangen wird.
Mögliche Wettbewerbsnachteile für deutsche und europäische Unternehmen beim Marktzugang werden verhindert. Der Vertrag enthält auch eine Beitrittsklausel für weitere Mitglieder der Andengemeinschaft. Ein Entschließungsantrag der SPD um Gesetzentwurf fand keine Mehrheit.
Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung und der sich intensivierenden Handelsströme zwischen Europa und Lateinamerika, aber auch innerhalb Lateinamerikas, hat es die Europäische Union (EU) als ihre Aufgabe erkannt, die Chancen für die bestehende Komplementarität der Wirtschaftsräume zu nutzen, um dadurch den Wohlstand der Länder zu mehren, das Wachstum zu konsolidieren und so die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern.
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