Die an AIDS erkrankte kubanische Bürgerrechtlerin Madelín Lázara Caraballo Betancourt trat in der vergangenen Woche für 52 Stunden in einen Hungerstreik, um gegen ihre unrechtmäßige Inhaftierung zu protestieren und eine Bearbeitung ihres Falls zu fordern. Ihre Akte ist nach Angabe der Gefängnisbehörden „verloren gegangen“. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) erläutert, ist Madelín Lázara seit dem 1. Oktober im Gefängnis San José de las Lajas (Provinz Mayabeque) inhaftiert, ohne dass Anklage gegen sie erhoben wurde. Die medizinische Versorgung im Gefängnis ist nach Angabe der IGFM unzureichend, ihr Gesundheitszustand habe sich daher seit ihrer Inhaftierung drastisch verschlechtert.
Madelín Lázara Caraballo Betancourt brach ihren Hungerstreik ab, nachdem sie für zwei Stunden in Begleitung von Gefängniswärtern ihre kranke Mutter und ihre Tochter zu Hause besuchen durfte. Während des Besuchs litt sie unter Fieberschüben. Die Gefängnisbehörden versprachen ihr außerdem, dass ihr Fall am heutigen 27. Mai behandelt werde.
AIDS-kranke Häftlinge werden erst kurz vor ihrem Tod freigelassen
HIV-infizierte oder AIDS-kranke Häftlinge werden nach Angabe der IGFM auf Kuba in fünf Gefängnissen „konzentriert“: Santa Clara, Camagüey, Holguín, Santiago de Cuba und San José de las Lajas (Mayabeque). IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin kritisiert die fehlende angemessene medizinische Versorgung von HIV-infizierten und AIDS-kranken Häftlingen. „Die Praxis des Castro-Regimes ist es, die Gefangenen erst freizulassen, wenn sie das Endstadium der Krankheit erreicht haben. Dann sollen sie zu Hause sterben“, so Lessenthin.
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