Zollbeamte des Hauptzollamts Frankfurt am Main kontrollierten eine Frachtsendung mit 82 artengeschützen Fechterschneckengehäusen von den Bahamas, die im Verwahrungslager einer Spedition eingelagert war. Die gesamte Sendung umfasste 13 Packstücke und wies ein Gesamtgewicht von 260 Kilogramm auf. Als Empfänger der Sendung war ein in Hamburg ansässiger Firmeninhaber angegeben, der die 82 lackierten, zu Dekorationszwecken aufbereiteten Schneckengehäuse nach eigenen Angaben an Feinkostunternehmen zum Verkauf anbieten wollte.
Festgestellt wurde der Verstoß im Februar dieses Jahres, die Ermittlungen sind nun abgeschlossen. Das Bundesamt für Naturschutz verhängte ein Bußgeld in Höhe eines dreistelligen Euro-Betrags.
„Das Fleisch der Schnecke gilt im gesamten karibischen Raum als sehr schmackhaft und wird in rohem und gegartem Zustand gegessen. Die Gehäuse werden oft auch an Touristen verkauft, und aus dem Rand der Gehäuse werden Werkzeuge wie Messer, Äxte und Meißel hergestellt. Aufgrund von Überfischung ist die Art stark gefährdet und steht deshalb unter Artenschutz“, so Christine Straß, Sprecherin des Zolls am Frankfurter Flughafen.
Allerdings rät der Zoll nicht nur aus Artenschutzgründen dringend davon ab, artengeschützte Tiere – lebend oder als Souvenir verarbeitet – von der Reise mitzubringen.
Bei Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen können Geldbußen bis 50.000 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren drohen – je nach Einzelfall.
Leider kein Kommentar vorhanden!