Die Familie des haitianischen Ex-Diktators Jean-Claude „Baby Doc“ Duvalier hat gegen die Entscheidung der Schweizer Regierung, die Duvalier-Millionen zu blockieren, Berufung eingelegt.
Dieser Schritt markiert die letzte Runde im juristischen Kampf um die Herausgabe der Duvalier- Gelder in Höhe von rund 4,6 Millionen Dollar. Das Bundesgericht hatte erst im Januar die Herausgabe der Duvalier- Gelder an Haiti wegen Verjährung allfälliger Straftaten des Ex- Diktators verweigert, da der Duvalier-Clan als kriminelle Organisation eingestuft wurde.
Wenige Tage nach dem Erdbeben in Haiti im Januar 2010 meldete sich Duvalier über das britische Online-Magazin The Daily Beast wieder zu Wort. Nach seinem Bekunden wollte er die nicht mehr strittigen Millionen seines ehemaligen Schweizer Kontos über das amerikanische Rote Kreuz der Bevölkerung Haitis spenden. Ironischerweise war er seit dem Berufungsurteil des Bundesstrafgerichtes nicht mehr der Eigentümer des Geldes; es wäre somit auch ohne sein Zutun an den haitianischen Staat gefallen. In Frankreich sorgte die Spendenankündigung für heftige Empörung.
Der Entscheid des Bundesstrafgerichts wurde von der liechtensteinischen Stiftung an das Bundesgericht als letzte Instanz weitergezogen.Das Bundesgericht entschied in einem Anfang Februar veröffentlichten Urteil vom 12. Januar 2010 anders als alle vorhergehenden Instanzen und erklärte, dass die Gelder an die Familie Duvalier zurückgegeben werden müssen, da die damit in Verbindung stehenden Straftaten verjährt seien. Das Urteil erging wenige Stunden vor dem Erdbeben in Haiti, mit der Entscheidung wurde ein Antrag der haitianischen Regierung zurückgewiesen. Als Reaktion auf das Urteil hat der Schweizer Bundesrat per Notrecht beschlossen, die Duvalier-Gelder erneut zu blockieren. Die Schweizer Regierung will damit verhindern, dass der Finanzplatz Schweiz als Zufluchtsort für unrechtmäßig erworbenes Vermögen gelte.
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