Kuba: Regime verweigert weiterhin Reisefreiheit

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Oscar Elías Biscet erhält keinen Reisepass (Foto: Handout Internet)
Datum: 19. November 2013
Uhrzeit: 07:56 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Der ehemalige politische Gefangene und Präsident der „Lawton-Stiftung für Menschenrechte“ Oscar Elías Biscet darf nicht in die USA ausreisen. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, hat das kubanische Regime trotz der Anfang 2013 gelockerten Ausreisebestimmungen einen Weg gefunden, Dissidenten die Ausreise zu verweigern: Biscet wird von den Behörden kein Reisepass ausgestellt. Auf Einladung Barack Obamas wollte der Bürgerrechtler zu einer Zeremonie anlässlich der Verleihung der „Freiheitsmedaille des Präsidenten“ nach Washington reisen.

Die „Freiheitsmedaille des Präsidenten“ („Presidential Medal of Freedom“) ist eine der höchsten zivilen Auszeichnungen der USA. Biscet selbst wurde die Medaille 2007 vom damaligen Präsidenten George W. Bush verliehen, er war aber zu dieser Zeit inhaftiert. Wie die IGFM erläutert, ist Biscet Mitglied jener Gruppe von 75 kubanischen Dissidenten, die im Zuge des kubanischen „schwarzen Frühlings“ 2003 zu langjährigen Haftstrafen zwischen sechs und 28 Jahren verurteilt wurden.

Nach Verhandlungen der katholischen Kirche und der spanischen Regierung mit dem Castro-Regime, wurden alle Angehörigen der „Gruppe 75“ aus den Gefängnissen entlassen, viele von ihnen befinden sich mittlerweile im Exil in Europa oder in den USA. Allen auf Kuba verbliebenen Mitgliedern der „Gruppe 75“ wurde wie Oscar Elías Biscet kein Reisepass ausgestellt. „In Wahrheit bin ich immer noch ein politischer Gefangener dieser Regierung“, so Biscet, der 2011 aus der Haft entlassen wurde.

IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin verurteilt die Praxis des Castro-Regimes, ausgewählten Dissidenten die Ausreise zu verweigern, aufs Schärfste. „Anscheinend gelten die Reformen Raúl Castros nur für Befürworter des kommunistischen Regimes und Kubaner, die international so bekannt sind, dass die Regierung ihnen die Ausreise nicht verweigern kann. Mit seiner Praxis verstößt Castro gegen Artikel 13 (2) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die jedem Menschen das Rechte einräumt, sein Land zu verlassen und wieder in sein Land zurückzukehren“, so Lessenthin.

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