Nach langen und intensiven Verhandlungen konnte die 9. Ministerkonferenz der Welthandelskonferenz (WTO) in der Nacht zum 7. Dezember ein sogenanntes „Bali-Paket“ abschließen. Im Interesse der Entwicklungsländer wurden verschiedene Regelungen getroffen, die es ihnen ermöglichen, ihren Wirtschaftsaufbau besser in den Welthandel zu integrieren. Kuba hatte in der Nacht zum Samstag auch im Namen Boliviens, Venezuelas und Nicaraguas erklärt, man lehne das Abkommen wegen des anhaltenden US-Handelsembargos ab. Dadurch musste die bereits einberufene Abschlusssitzung der Konferenz kurzfristig auf Samstagvormittag vertagt werden.
Getroffen wurden mehrere Vereinbarungen, die speziell den ärmsten Entwicklungsländern zugutekommen. Dazu gehören ein Verfahren zur Umsetzung einer Ausnahmegenehmigung im Bereich Dienstleistungen, die Ausweitung und einfachere Ausgestaltung von Ursprungsregeln, um den präferenziellen Handel der ärmsten Entwicklungsländer zu vereinfachen, und ein Bekenntnis von Industrie- und Schwellenländern, den Marktzugang für die ärmsten Länder mit dem Ziel eines völligen zoll-und quotenfreien Zugangs zu verbessern.
Für alle Entwicklungsländer wichtig ist die Einrichtung eines Überwachungsmechanismus zur besseren Verankerung des Prinzips der Sonder- und Vorzugsbehandlung der Entwicklungsländer im Welthandelssystem.
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