Kommunisten-Farce: UNO-Bericht zu den Menschenrechten in Nordkorea zurückgewiesen

Datum: 18. März 2014
Uhrzeit: 06:19 Uhr
Leserecho: 3 Kommentare
Autor: Redaktion
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China, unterstützt von Abgesandten aus Kuba, Vietnam, Weissrussland, Syrien und Venezuela, hat den UNO-Bericht zu den Menschenrechten in Nordkorea zurückgewiesen. Am 17. Februar 2014 hatte eine Untersuchungskommission der UNO in Genf detailliert wie noch nie einen 372 Seiten Bericht vorgelegt: Basierend auf Erfahrungsberichten von Dutzenden Exilanten und Flüchtlingen werden dem Regime in Pjöngjang „systematische und weitreichende“ Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen, von denen viele Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind: Vernichtung, Versklavung und das Aushungern der eigenen Bevölkerung.

Nordkorea zählt nachweislich zu jenen Ländern, in denen die Menschenrechte am wenigsten geachtet werden. Die Medien werden vollständig vom Staat kontrolliert, ungenehmigte Versammlungen sind verboten. Es ist den Nordkoreanern nicht erlaubt, das Land zu verlassen. Auch der Aufenthaltsort im Land wird von den Behörden vorgeschrieben. Zum Tode verurteilte Personen werden oft in der Öffentlichkeit hingerichtet.

Menschenrechtsgruppen berichten von mehreren Konzentrations- und Umerziehungslagern im Land, in denen hauptsächlich politische Gefangene sowie Menschen, die aufgrund ihres Glaubens verhaftet wurden, inhaftiert sind. Selbst schwangere Frauen werden in diesen Lagern zu langer und harter Arbeit gezwungen.

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Kommentarbereich

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  1. 1
    Fideldödeldumm

    Frau Wagenknechtin und Genossinnen und Genossen werden den Bericht genauso zurück weisen. Der wurde ja eh nur von den faschistischen Neo-Imperialisten der Bourgeoisie aus Nordamerika manipuliert.

  2. 2
    suizo

    Ist ja nur noch beschäment!! Wie in diesem Bericht sollte man alle Staatsoberhäupter dieser Lander
    auch in der Oeffentlichkeit hinrich…n!!!

  3. 3
    Maria Betancourt

    Das solche Länder zutritt zur UNO haben, und das z.T. mit Vetorecht, ist genauso absurd, als wenn Berufsmörder zu Richtern und Beisitzern bei Prozessen berufen wären, in denen sie selber angeklagt sind.

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