Vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) hat am 7. Mai 2014 der Prozess gegen einen 28-jährigen deutschen Kokainkurieranwerber und -schmuggler. Der in Frankfurt (Oder) ansässige Angeklagte war Teil einer international agierenden, schwarzafrikanisch geprägten Tätergruppierung, die sich mit der illegalen Einfuhr von Kokain aus Südamerika und Malaysia nach Europa beschäftigte. Die Täter agierten von unterschiedlichsten Orten in Europa aus, wobei Amsterdam (Niederlande) eine wesentliche Rolle spielte.
In Südamerika und Malaysia wurden die Kuriere mit Koffern, in denen sich das Kokain befand, ausgestattet. Mit diesen traten sie die Rückreise nach Europa an. Das so eingeschmuggelte Kokain, einmal war es eine Menge von über vier Kilogramm Kokain, wurde durch die gleiche Täterorganisation in Europa unter Zuhilfenahme weiterer Kuriere verteilt.
Gegenstand der Verurteilung wurde auch ein Fall, in dem der Angeklagte erfolglos versuchte, Kokainkügelchen zu schlucken und aus Brasilien nach Europa zu bringen. Den Versuch des Schmuggels musste er jedoch abbrechen.
Der Prozess gegen den Hauptangeklagten endete am 28. Mai 2014 mit seiner Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von sechs Jahren. Das Urteil ist rechtskräftig. Aufgrund der hohen Verurteilung des Angeklagten sehen sich die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) und die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift von Zoll und Polizei in Brandenburg in ihrer Arbeit bestätigt.
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