Die Schweiz und Brasilien haben ihre langjährige visafreie Praxis für ihre Staatsangehörige in einem Abkommen formalisiert. Angehörige beider Staaten sind demnach für den Aufenthalt von höchstens 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit formell von der Visumspflicht befreit. Der Bundesrat hat am Mittwoch (13.) ein entsprechendes Abkommen genehmigt. Aufgrund der guten langjährigen Beziehungen mit Brasilien konnten Schweizerinnen und Schweizer für touristische oder geschäftliche Zwecke seit Jahrzehnten ohne Visum nach Brasilien reisen. Ein entsprechendes bilaterales Abkommen, das diese Reisefreiheit auch vertraglich regelte, existierte bisher jedoch nicht.
Im Rahmen der verstärkten bilateralen Zusammenarbeit hat der Bundesrat nun die gängige Praxis formalisiert und ein entsprechendes Abkommen zwischen der Schweiz und Brasilien genehmigt. Schweizer Staatsangehörigen wird damit eine visafreie Einreise nach Brasilien für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit gewährt. Brasilianische Staatsangehörige sind gestützt auf das Abkommen mit der Europäischen Union seit dem 1. April 2011 für den ganzen Schengenraum von der Visumpflicht befreit.
Gleichzeitig genehmigte der Bundesrat ein Abkommen, das eine Erhöhung der Reisefreiheit für Inhaberinnen und Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen erlaubt. Beide Abkommen treten 30 Tage nach gegenseitiger Notifizierung in Kraft.
Erwerbstätigkeit nur beschränkt möglich
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist für Staatsangehörige aus nicht europäischen Staaten (Drittstaaten) weiterhin nur beschränkt möglich. Zugelassen werden lediglich gut qualifizierte Arbeitskräfte. Ausserdem geniessen inländische sowie alle Personen aus den EU/EFTA-Länder einen Vorrang.
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