Keine Chance für Protektionismus: Argentinien unterliegt im Handelsstreit

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Präsidentin Kirchner führt das Land in den Abgrund: Foto: Casa Rosada)
Datum: 22. August 2014
Uhrzeit: 14:17 Uhr
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Redaktion
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EU-Handelskommissar Karel De Gucht hat am Freitag (22.) das Urteil eines unabhängigen Panels der Welthandelsorganisation (WTO) begrüßt. Demnach verstoßen bestimmte Bedingungen, die Argentinien Unternehmen auferlegt hat, die Waren in das Land einführen wollen, gegen WTO-Recht. „Ich habe das Vorgehen gegen Protektionismus zu einem Hauptanliegen meiner Amtszeit als EU-Handelskommissar gemacht. Der vorliegende Fall macht deutlich, dass Protektionismus nicht hinnehmbar ist. Ich fordere Argentinien auf, das Urteil des WTO-Panels schnell umzusetzen, diese unrechtmäßigen Maßnahmen zu beseitigen und damit faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Waren auf dem argentinischen Markt zu schaffen“, äußerte sich Kommissionsmitglied De Gucht zu dem Urteil.

Die EU hatte im Mai 2012 gemeinsam mit den USA und Japan offiziell Beschwerde eingelegt. Mit der heutigen Entscheidung des WTO-Panels wird diesen Anträgen stattgegeben und ein eindeutiges Urteil erlassen: Argentinien darf von lokalen Importeuren oder ausländischen Unternehmen nicht verlangen, dass sie Praktiken akzeptieren, die ihnen von den argentinischen Behörden als Bedingung für die Erteilung der Genehmigung, Waren in das Land einzuführen, auferlegt wurden.

Dazu gehören folgende Auflagen:

a) Der Wert der Einfuhren nach Argentinien muss mindestens mit dem Gegenwert in Ausfuhren ausgeglichen werden;

b) die Einfuhren müssen entweder mengen- oder wertmäßig begrenzt werden;

c) in Argentinien hergestellte Waren müssen in bestimmtem Maße lokale Bestandteile enthalten;

d) die Unternehmen müssen in Argentinien investieren oder

e) alle in Argentinien erzielten Gewinne im Land belassen.

Das WTO-Panel entschied in seinem Urteil ferner gegen die sogenannte eidesstattliche Voraberklärung („Declaración Jurada Anticipada de Importación“ – DJAI). Mit der DJAI müssen die Firmen die Genehmigung der argentinischen Behörden einholen, bevor sie Waren einführen.

Argentinien hat diese Maßnahmen im Rahmen seiner Politik des staatlich gelenkten Handels eingeführt. Diese zielt darauf ab, Einfuhren durch lokale Produkte zu ersetzen und die Handelsdefizite des Landes mit anderen Ländern oder Regionen zu verringern oder zu beseitigen. Mit dem WTO-Urteil wird sichergestellt, dass Argentinien diese Politik nicht umsetzen kann, indem es gegen seine Verpflichtungen im Rahmen der WTO verstößt. Die Maßnahmen haben die Importeure von EU-Produkten nach Argentinien stark belastet und beeinträchtigen auch die Handlungsfähigkeit ausländischer Firmen in diesem Land.

Hintergrund
Die EU, Japan und die USA haben im Mai 2012 ein WTO-Streitbeilegungsverfahren eingeleitet. Erste Konsultationen mit Argentinien hatten im Juli 2012 zu keiner gütlichen Einigung geführt. Die WTO setzte daraufhin im Januar 2013 ein Panel ein. Die Parteien haben nun 60 Tage Zeit, um gegebenenfalls Einspruch gegen das Panel-Urteil zu erheben. Wenn es keine Einsprüche gibt oder das Rechtsmittelverfahren abgeschlossen ist, muss Argentinien das Urteil durch eine Änderung der entsprechenden Maßnahmen umsetzen. Dies erfolgt entweder unverzüglich oder innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens, der entweder von Argentinien, der EU, den USA und Japan ausgehandelt oder von einem WTO-Schiedsrichter festgelegt wird.

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  1. 1
    Herbert Merkelbach

    Die Probleme für Cristina häufen sich. Die Hedgefonds in den USA machen ihr Kopfzerbrechen, die Inflationsrate, die höchste nach der venezolanischen auf südamerikanischem Boden; es war m. E. nicht ganz richtig von ihr, wie bereits an dieser Stelle gesagt, sich ins politische Bett mit HCF zu legen.
    Es wird auch nicht ganz einfach für sie werden, demnächst der politischen Macht auf Wiedersehn zu sagen. Eine Verfassungsänderung in Argentinien durchzusetzen war nicht möglich.

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