Der Schweizerische Bundesrat hat das Abkommen zwischen der Schweiz und Brasilien über soziale Sicherheit zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Abkommen wurde im April 2014 in Brasilia unterzeichnet. Ziel ist, Nachteile oder Diskriminierungen in der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der beiden Staaten zu vermeiden. Das Abkommen tritt in Kraft, sobald die parlamentarischen Genehmigungsverfahren in beiden Staaten abgeschlossen sind.
Das Abkommen entspricht den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Abkommen und richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Es bezweckt die Koordination der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten (in der Schweiz AHV/IV), um mögliche Nachteile oder Diskriminierungen von Angehörigen des anderen Staates zu vermeiden.
Entsprechend gewährleistet das Abkommen eine weitgehende Gleichbehandlung sowie die Auszahlung von Rentenleistungen im Ausland. Zudem unterstützt es den wirtschaftlichen Austausch zwischen den beiden Staaten, indem es die Entsendung von Personal sowie die Erbringung von Dienstleistungen im anderen Staat erleichtert. Brasilien ist der wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz in Lateinamerika.
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