Die Orang-Utan Dame Sandra ist zur unfreiwilligen Protagonistin einer neuen Klage gegen den Zoo in der argentinischen Hauptstadt Buenos Aires geworden. Die Vereinigung der Beamten und Juristen für Tierrechte (AFADA) fordert Freiheit für das Tier und begründet ihren Antrag vor Gericht damit, dass der aus Sumatra stammende Affe ein „Individuum“ sei und seit zwanzig Jahren seiner Freiheit beraubt werde.
Demnach lebt Sandra seit mehr als 20 Jahre in der Gefangenschaft des Zoos von Buenos Aires – allein und in einem ständigen Zustand von Stress. Laut Paul Buompadre, Präsident der AFADA, wird der Orang Utan genau wie Bonobos, Gorillas und Schimpansen in der Kategorie der „nicht-menschlichen Personen“ aufgeführt. „Der Begriff Person ist kein biologisches Konzept, er ist ein philosophisches Konzept. Was umfasst/beinhaltet das Konzept Mensch überhaupt? Ich bin davon überzeugt, dass Orang-Utans dem Menschen sehr ähnlich sind – wir sind praktisch Vettern“, so Buompadre. Seiner Ansicht nach ist Sandra ein weiterer Beweis für die „Sklaverei“ verschiedener Tierarten in „dieser Art von Freizeitparks, die mit ihren Sammlungen nur gewerblichen Zwecken dienen“.
Er bekräftigt, dass Sandra vor dem Gesetz keine Person sei und verweist auf die sogenannten „Habeas-Corpus-Garantien“, die die Grundrechte des Einzelnen schützen. Habeas Corpus (du sollst den Körper haben) waren die einleitenden Worte von Haftbefehlen im Mittelalter und sind in der argentinischen Verfassung verankert. „Artikel 30 des argentinischen Zivilgesetzbuches erwähnt Wesen, keine Menschen. Dementsprechend muss Sandra aus ihrer Gefangenschaft entlassen werden“.
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