Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (10.) die europäische Liste von Fluggesellschaften, für die in der Europäischen Union Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten (EU-Flugsicherheitsliste), aktualisiert. Alle Fluggesellschaften aus Libyen stehen nun auf der EU-Flugsicherheitsliste und dürfen nicht mehr in den europäischen Luftraum fliegen. Es wurden keine Länder gestrichen, deren Luftfahrtunternehmen auf der EU-Flugsicherheitsliste stehen. Die neue Liste kann auf der Website der Kommission eingesehen werden.
Mit der aktualisierten EU-Flugsicherheitsliste wird 308 in den folgenden 21 Staaten zugelassenen Luftfahrtunternehmen der Betrieb im Luftraum der EU vollständig untersagt: Afghanistan, Angola, Benin, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Gabun (mit Ausnahme von drei Fluggesellschaften, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien (ausgenommen fünf Fluggesellschaften), Kasachstan (mit Ausnahme einer Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Kirgisistan, Liberia, Libyen, Mosambik, Nepal, Philippinen (mit Ausnahme von zwei Fluggesellschaften), Sierra Leone, São Tomé und Príncipe, Sudan und Sambia. In der Liste sind auch zwei Fluggesellschaften einzeln aufgeführt: Blue Wing Airlines (Suriname) und Meridian Airways (Ghana), so dass insgesamt 310 Luftfahrtunternehmen betroffen sind.
Außerdem enthält die Liste zehn Luftfahrtunternehmen, für die Betriebsbeschränkungen gelten und die nur mit bestimmten Flugzeugtypen in die Union fliegen dürfen: Air Astana (Kasachstan), Afrijet, Gabon Airlines und SN2AG (Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Airlift International (Ghana), Air Service Comores (Komoren), Iran Air (Iran), TAAG Angolan Airlines (Angola) und Air Madagascar (Madagaskar).
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