Binäre Optionen sind ein relativ neues Finanzprodukt. Die Versteuerung von Gewinnen sorgt deswegen bei vielen Anlegern für Verunsicherungen. Derzeit ist noch nicht vollständig geklärt, wie Erträge aus dem Handel von binären Optionen in der Steuererklärung angegeben werden müssen, allerdings gibt es durchaus klare Hinweise. Wer beim Finanzamt auf Nummer sicher gehen möchte, sollte ebenfalls bedenken, dass es bei deutschen und ausländischen Brokern wie beispielsweise in Lateinamerika für binäre Optionen steuerliche Unterschiede gibt. Zudem müssen unter Umständen bestehende Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden
Zur Einordnung von binären Optionen
Binäre Optionen fallen nicht unter Wettgewinne. Im Glückspielvertrag wurden binäre Optionen nicht definiert und scheinen vor dem Gesetz mit klassischen Optionen vergleichbar zu sein. Das liegt auch daran, dass die Absicht von Händlern die regelmäßige Gewinnerzielung ist. Sie gelten somit als Termingeschäft und sind steuerpflichtig. Sie wären dann entsprechen § 23 des EstG zu versteuern. In diesem Fall würden für die Nutzung von binären Brokern bei Überschreiten der Freigrenze von 801 Euro 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) Abgeltungssteuer fällig. Bei binären Brokern im Ausland sind die Kunden selbst dafür verantwortlich, die Einkünfte zu melden. Bei Unternehmen im Inland führen Banken die Steuern direkt an das Finanzamt ab. Wie genau die Einnahmen aus binären Optionen versteuert werden sollen, steht derzeit zwar noch nicht fest, sicher ist jedoch, dass sie in der Steuererklärung angegeben werden müssen.
Steuerliche Vorteile durch binäre Optionen
Leider eignen sich binäre Optionen nur bedingt dazu, sie steuerlich geltend zu machen. Während andere Finanzprodukte wie beispielsweise Anlagen dazu geeignet sind, die Steuerlast zu reduzieren und Einnahmen in spätere Steuerjahre zu verschieben, gibt es diese Möglichkeit bei binären Optionen nicht. Vorteile können sich allerdings ergeben, wenn binäre Optionen zu Verlusten führen. Da binäre Broker die Anforderungen der Finanzämter für die Verlustanrechnung erfüllen, können diese mit Zinseinnahmen verrechnet werden. Bedingung ist allerdings die Anrechnung eines Restwertes. Sie könnten dann mit jeder Art von Einnahmen aus Kapitalvermögen verrechnet werden und so doch steuerliche Vorteile besitzen. Allerdings steht hierfür eine endgültige Rechtsprechung noch aus.
Gut, dass das endlich mal erklärt wurde, denn ich weiss wirklich nicht wohin, mit den Binären Optionen. Nur eines ist klar, der deutsche Fiskus kann mich mal da besuchen, wo die Sonne nicht scheint. Mein Wohnsitz ist in Venezuela, und da haben wir sehr viel Sonne.
Ja, Sonne habt ihr……