Die „Flughafen Zürich AG“ und ihr Konsortiumspartner sind im Verlaufe des Jahres 2010 im Zusammenhang mit der Enteignung des Flughafens Isla de Margarita in Venezuela ans internationale Schiedsgericht in Washington D.C. gelangt. Im November 2014 fiel der Gerichtsentscheid, welcher das südamerikanische Land zur Rückerstattung der Verfahrens- und Projektkosten plus Entschädigungszahlung in Höhe von 33,7 Millionen US-Dollar einschließlich angefallener Zinsen an das Konsortium der Flughafen Zürich AG verpflichtet. Der Flughafen Zürich AG stehen 50 Prozent der Entschädigungszahlung zu. Die Parteien haben 120 Tage Zeit, die Aufhebung des ICSID-Schiedsspruchs zu verlangen. Diese Frist endet am 18. März 2015.
Auf Venezuela warten weitere 25 ICSID Schiedsverfahren in Milliardenhöhe. Die meisten von ihnen leiten sich vom 14-jährigen Chávez-Verstaatlichungswahn ab und kommen dem Land nun teuer zu stehen. Venezuela ist zwar 2012 aus dem Abkommen mit der Weltbank zur Schlichtung von Investitionsstreitigkeiten ausgetreten, die Verfahren, die sich auf die Zeit davor beziehen, haben jedoch eine rechtlich bindende Wirkung. Insgesamt hat das Links-Regime bei ausländischen Fluggesellschaften und Lieferanten Schulden im zweistelligen Milliardenbereich angehäuft, über dem südamerikanischen Land kreist der Pleitegeier.
Da sieht man, was Hugo in seiner grenzenlosen Dummheit alles verbrochen hat. Nun hat er einen Nachfolger, der in noch übertrumft.
Würde mal sagen “ wartet,wartet noch ein Weilchen……“
Wo nix ist kann man nichts holen,die anderen Fluggesellschaften warten nun auch schon Jahre!
Da haben Sie völlig recht. Aber irgendwann gehen die Betroffenen an das ausländische Vermögen Venezuelas ran und das könnte Herrn Maduro ziemlich teuer zu stehen kommen (siehe Citgo, USA).