Am Donnerstagabend (26.) Ortszeit und auf Initiative Brasiliens und Deutschlands, unterstützt von Mexiko, Liechtenstein, Norwegen, Österreich und der Schweiz, hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf im Konsens eine Resolution angenommen, die ein neues Mandat für einen Sonderberichterstatter zum Recht auf Privatheit einrichtet. Mit der Berufung eines Amtsträgers ist während der Sitzung des Menschenrechtsrats im Juni 2015 zu rechnen.
Mit den Resolutionen 68/167 und 69/166 der UN-Generalversammlung in den Jahren 2013 und 2014 zum „Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter“, die ebenfalls auf eine gemeinsame deutsch-brasilianische Initiative zurückgehen, wurde der Boden für diese Entscheidung bereitet. Das Mandat des Sonderberichterstatters umfasst alle Aspekte des Menschenrechts auf Privatheit, das in Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Artikel 17 des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte garantiert wird.
Der Sonderberichterstatter wird die internationale Debatte begleiten und dem Menschenrechtsrat sowie der Generalversammlung der Vereinten Nationen jährliche Berichte vorlegen. Er ist unabhängig in seiner Amtsausübung. Das Amt ist unentgeltlich, der Sonderberichterstatter erhält jedoch personelle und logistische Unterstützung durch das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte in Genf.
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