Bereits im Februar hatten verschiedene Schweizer Medien darüber berichtet, dass Firmen aus der Schweiz auch heikle Empfänger wie Venezuela mit Imsi-Catchern beliefern. Das linsgerichtete Regime ist bekannt dafür, mit leistungsfähiger Handy-Überwachungstechnik „Andersdenkende“ auszuspionieren. Eine vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) veröffentlichte Exportstatistik bewies, dass Unternehmen aus der Alpenrepublik auch das repressiv regierte Äthiopien, Golfstaaten, das Regime in Venezuela und die weissrussische Diktatur zu ihren Kunden zählen.
Die Schweizer Regierung hat nun reagiert. Der Bundesrat hat am 13. Mai 2015 ein zusätzliches Kriterium für die Beurteilung der Ausfuhr und die Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung aus der Schweiz beschlossen. Eine Bewilligung zur Ausfuhr oder zur Vermittlung solcher Güter muss neu verweigert werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das auszuführende oder das zu vermittelnde Gut von der Endempfängerin oder vom Endempfänger als Repressionsmittel verwendet wird.
Güter zur Internet- und Mobilfunküberwachung sind Güter mit der Möglichkeit zur zivilen und militärischen Verwendung (sog. Dual-Use-Güter). Die Ausfuhr solcher Güter aus der Schweiz wird auf Grundlage internationaler Vereinbarungen seit 2012 kontrolliert. Für die Ausfuhr aus der Schweiz muss gestützt auf die Güterkontrollgesetzgebung vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO eine Bewilligung eingeholt werden.
Die Güterkontrollgesetzgebung sieht nur beschränkte Möglichkeiten vor, Gesuche für die Ausfuhr oder die Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung abzulehnen. Der Bundesrat hat nun mittels einer verfassungsunmittelbaren Verordnung gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung beschlossen, ein neues Kriterium zur Ablehnung entsprechender Gesuche zu schaffen. Eine Einzelbewilligung für die Ausfuhr von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung wird künftig verweigert, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das auszuführende oder das zu vermittelnde Gut von der Endempfängerin oder vom Endempfänger als Repressionsmittel verwendet wird. In diesem Zusammenhang wird nun auch die Übertragung von Immaterialgütern (inklusive Knowhow und Einräumung von Rechten), die Güter zur Internet- und Mobilfunküberwachung betrifft, der Bewilligungspflicht unterstellt. Die verfassungsunmittelbare Verordnung tritt am 13. Mai 2015 um 18:00 Uhr in Kraft. Sie ist auf vier Jahre befristet.
dann wundert es mich nicht, dass in Venezuela Leute im Knast sitzen weil sie gegen das Regime getwittert haben.
Es ist beschämend, dass es Firmen gibt, die an die Diktatoren in der Welt einfach alles verkaufen um Geld zu verdienen.
Die Charismas wären auf jeden Fall ohne Hilfe nie in der Lage wären Internet- und Handyüberwachung durchzuführen.
Die haben genug Hilfe vom Weltmeister in Internet-Überwachung – China.
In der Schweiz kaufen – oder vielleicht besser kauften – sie die dazu benötigte Hardware (die IMSI Catcher), mehr oder minder Radioempfänger für Handys. Die müssen sie nicht unbedingt da kaufen, auch in D oder SE gibt es da amtliche Geräte. Notfalls könnten sie die sogar basteln, es gibt da Anleitungen im Netz für IMSI Catcher unter 1000USD……
Das Gesetz in der Schweiz ist gut für das Gewissen der Schweizer, den Venezolanos hilft das nix.