Im südamerikanischen Land Brasilien wird seit Wochen das Herabsetzen der Strafmündigkeit von 18 auf 16 Jahre diskutiert. Ende März dieses Jahres hat die Kommission für Justiz und Verfassung entschieden, das Projekt zur Abstimmung über seine Verfassungsmäßigkeit im Plenum des Repräsentantenhauses freizugeben. Eine am Mittwoch (15. April) veröffentlichten Umfrage des Meinungsforschungsinstituts „Datafolha“ hatte ergeben, dass sich 87% der brasilianischen Bevölkerung für eine Senkung des Strafmündigkeitsalters ausspricht. Laut der brasilianischen Verfassung liegt das gesetzliche Mindestalter bei 18 Jahren, der Vorschlag zur Senkung der Strafmündigkeit findet bereits seit 23 Jahre statt. Befürworter argumentieren, dass im vom Gewalt geprägten Brasilien viele Verbrechen ungesühnt bleiben, weil sie von Jugendlichen begangen werden.
Am Mittwochmorgen (1.) Ortszeit hat das Abgeordnetenhaus eine vorgeschlagene Änderung der Verfassung diesbezüglich abgelehnt. Für den Antrag auf Verfassungsänderung wären mindestens 308 Stimmen erforderlich gewesen (drei Fünftel der Gesamtzahl der Abgeordneten des Hauses), aber nur 303 Abgeordnete hatten ihre Unterstützung zum Ausdruck gebracht. Im Gegensatz dazu stimmten 184 Abgeordnete dagegen und drei enthielten sich der Stimme.
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