ESTA-Verfahren: Chile zieht als einziger mit

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Der Südamerikanische Staat Chile nimmt ab sofort am ESTA-Programm teil (Foto: Internet)
Datum: 16. Oktober 2015
Uhrzeit: 08:56 Uhr
Ressorts: Chile, Welt & Reisen
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Seit 2009 hat die USA ihre Sicherheitsvorkehrungen zur Einreise verschärft. Wer privat oder geschäftlich in die Staaten einreisen möchte, benötigt dazu die Genehmigung durch einen ESTA-Antrag. ESTA bedeutet Electronic System for Travel Authorization und soll lediglich nur die Genehmigung zur Einreise bestätigen. Das Visum-freie Reisen kommt vielen Urlaubern und Geschäftsreisenden aus EU-Ländern oder aus dem asiatischen Raum entgegen. Doch für Reisende aus Südamerika ist es immer noch nur durch ein Visum möglich, in die Vereinigten Staaten einzureisen.

Mit einer Ausnahmen: Als erster südamerikanischer Staat macht Chile den Anfang und nimmt am ESTA-Verfahren teil. Das könnte für Vielflieger und Urlauber gleichermaßen der Anfang einer südamerikanischen Freundschaft sein.

Welche Länder nehmen am ESTA-Verfahren eigentlich teil?

Insgesamt und bis jetzt sind es diese Länder und Staaten: Andorra, Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Malta, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Japan, Singapur, Südkorea, Australien, Neuseeland und Chile. Somit gilt für alle Reisenden dieser Länder, die am Einreiseverfahren durch das ESTA-Programm teilnehmen, dass sie Visum-frei in die Staaten einreisen können.

Ohne eine ESTA-Genehmigung gibt’s auch keine Einreise in die USA. Unabhängig vom Alter des Reisenden wird grundsätzlich der genehmigte Antrag zur Einreise verlangt. Man sollte diesen Antrag mindestens 72 Stunden vor Abreise auf einem ESTA-Online-Portal stellen. Die Genehmigung erfolgt in der Regel schon noch einigen Stunden. Die Gültigkeit beträgt zwei Jahre oder bis zum Ablaufdatum des Reisepasses. ESTA berechtigt die Einreise in die USA aus rein geschäftlichen oder privaten Gründen und die Reisedauer darf 90 Tage nicht überschreiten. Wer länger bleiben will oder muss, benötigt eine Green Card oder ein B-Visum (Besuchervisum).

Für Südamerika ist die Teilnahme am ESTA-Programm ein Gewinn

Lästige Bürokratie entfällt und die Sicherheitsvorkehrungen dienen grundsätzlich beiden Ländern sowie Reisenden. Das Beantragen eines Visums fällt nun weg. Die Teilnahme Chiles am ESTA-Programm ist für Touristen und Urlauber besonders praktisch, das gilt ebenso für Staatsangehörige des südamerikanischen Staates. Wichtige Informationen und Tipps zum ESTA-Antrag verrät die Seite www.estaantrag.org.

Wie sieht es mit Reisen nach Chile selbst aus?

Für EU-Bürger und Schweizer reicht für die Einreise nach Chile ein gültiger Reisepass, der grundsätzlich sechs Monate gültig sein muss. Die Touristenkarte erhält der Reisende schon während des Hinflugs und spätestens am Flughafen. Sie sollte ausgefüllt im Reisepass liegend möglichst immer dabei sein, egal wohin es geht, denn spätesten bei der Ausreise ist so von enormer Wichtigkeit. Hat man Sie verloren, muss man sich von der Policía Internacional in Santiago oder auch in anderen Regionen von der Policía de Investigaciones eine Ersatzkarte ausstellen lassen. Denn ohne diese Karte funktioniert es nicht mit der Ausreise.

Wichtige Kriterien zur Einreise mit Kindern beachten

Laut chilenischer gesetzlicher Vorschriften, muss bei Ein- und Ausreise aus Chile insbesondere für allein oder mit nur einem Elternteil reisenden minderjährigen Kinder, eine von einem chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung vorgelegt werden können, die vom jeweiligen anderen Elternteil, also dem Daheimgebliebenem, erteilt wurde. Und nicht nur das: Um überhaupt eine Reisegenehmigung für das Kind zu bekommen, muss neben gültigem Ausweis auch die Geburtsurkunde vorgezeigt werden. Nach Einreise in Chile muss die bei einer chilenischen Auslandsvertretung unterzeichnete Reisegenehmigung vom chilenischen Außenministerium dokumentiert und legalisiert werden.

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