Im Jahr 2014 wurden in der Europäischen Union (EU) 2,3 Millionen erstmals erteilte Aufenthaltstitel an Nicht-EUBürger verzeichnet. Dies ist ein leichter Rückgang (-2,2%) gegenüber dem Jahr 2013 sowie ein Rückgang um 9,0% gegenüber 2008. Der Rückgang seit 2008 ist hauptsächlich auf die Abnahme der erstmals erteilen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit zurückzuführen (von 0,8 Millionen im Jahr 2008 auf knapp 0,6 Millionen im letzten Jahr). Im Jahr 2014 wurden in der EU fast ein Drittel (29,5%) der erstmals erteilten Aufenthaltstitel aus familiären Gründen ausgestellt, jeweils ein Viertel zum Zweck der Erwerbstätigkeit (24,8%) und aus anderen Gründen (25,0%) sowie ein Fünftel (20,7%) zum Zweck der Ausbildung.
Im vergangenen Jahr erhielten Staatsangehörige der Ukraine (302.800 Personen bzw. 13,1% aller erstmals erteilten Aufenthaltstitel in der EU) weiterhin die meisten Aufenthaltstitel, vor Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten(199.200 bzw. 8,6%), Chinas (169.700 bzw. 7,4%) und Indiens (134.900 bzw. 5,8%). Ein Drittel aller in der EU im Jahr 2014 erstmals erteilten Aufenthaltstitel wurde für Staatsangehörige aus diesen vier Ländern ausgestellt. Auf Platz neun liegt Brasilien, 57.099 Staatsbürger des größten Landes in Lateinamerika erhielten einen Aufenthaltstitel.
Die Gründe für die Erteilung von Aufenthaltstiteln unterscheiden sich je nach Staatsangehörigkeit. Von den zehn Gruppen der Drittstaatenangehörigen, die im Jahr 2014 die meisten Aufenthaltstitel in der EU erhielten, war Erwerbstätigkeit der Hauptgrund für Ukrainer (68,2% aller an Ukrainer erteilten erstmaligen Aufenthaltstitel im Jahr 2014) sowie für Inder (40,5%). Für Chinesen (59,4%) und Brasilianer (46,4%) war der Hauptgrund die Ausbildung, während für Marokkaner (66,8%), Türken (48,6%) und Russen (34,8%) familiäre Gründe vorrangig waren.
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