Die Schweiz und Brasilien haben am 23. November 2015 in Brasilia ein Steuerinformationsabkommen (SIA) unterzeichnet. Das Abkommen mit Brasilien ist das zehnte von der Schweiz unterzeichnete SIA. Mit dem Abkommen vertiefen die Schweiz und Brasilien ihre bilateralen Beziehungen. Die Schweiz wird zudem dauerhaft von der brasilianischen schwarzen Liste der Länder mit ungenügendem steuerlichen Informationsaustausch entfernt, was für die in Brasilien tätigen Schweizer Unternehmen mehr Rechts- und Investitionssicherheit bringt.
Das Abkommen regelt den Informationsaustausch auf Anfrage in Steuersachen. Künftig streben die schweizerischen und brasilianischen Behörden eine weitere Vertiefung der steuerlichen Zusammenarbeit an, was auch den Abschluss von Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung beinhalten kann. Bevor das SIA in Kraft treten kann, muss es vom Parlament genehmigt werden. Es unterliegt dem fakultativen Referendum. Bei der Anhörung zum Abschluss der Verhandlungen haben sich die Kantone und betroffenen Wirtschaftsverbände insgesamt positiv geäussert.
Der Bundesrat hatte am 4. April 2012 beschlossen, den internationalen Amtshilfestandard nicht nur in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), sondern auch in SIA zu vereinbaren. DBA und SIA sind grundsätzlich gleichwertige Instrumente für die Vereinbarung einer standardkonformen Amtshilfeklausel. Im Unterschied zu den DBA, die prioritär die Vermeidung der Doppelbesteuerung regeln und weitere diesbezügliche Bestimmungen enthalten, beschränken sich die SIA auf den Informationsaustausch auf Anfrage.
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