Eduardo Li, ehemaliger Präsident des costa-ricanischen Fussballverbands (FEDEFUT), ist heute an die USA ausgeliefert worden. Zwei US-amerikanische Polizeibeamte haben ihn in Zürich übernommen und auf dem Flug nach New York begleitet. Li war am 27. Mai 2015 aufgrund eines US-Verhaftsersuchens in Zürich festgenommen worden. Am 29. September verfügte das Bundesamt für Justiz (BJ) seine Auslieferung an die USA. Nachdem Li seine beim Bundesstrafgericht eingereichte Beschwerde gegen den Auslieferungsentscheid des BJ am 11. Dezember zurückgezogen hatte, konnte das BJ den Vollzug der Auslieferung veranlassen.
Eugenio Figueredo wird an Uruguay ausgeliefert werden
Eugenio Figueredo, ehemaliger Vizepräsident des Südamerikanischen Fussballverbandes (CONMEBOL) und ehemaliger Vizepräsident der FIFA, war am 27. Mai 2015 aufgrund eines US-Verhaftsersuchen in Zürich festgenommen worden. Am 17. September verfügte das BJ seine Auslieferung an die USA, wogegen er eine Beschwerde beim Bundesstrafgericht einreichte. Am 9. November stimmte Figueredo der Auslieferung an Uruguay zu, wo er ebenfalls verdächtigt wird, sein Amt zur persönlichen Bereicherung missbraucht zu haben. Das BJ bewilligte gleichentags die vereinfachte Auslieferung an Uruguay, allerdings unter dem Vorbehalt der Frage der Priorität, die auch dem US-Auslieferungsersuchen zuerkannt werden könnte.
Die strafrechtlichen Ermittlungen in Uruguay im Zusammenhang mit Unregelmässigkeiten bei der Vergabe von Vermarktungsrechten werden – wie in den USA – bereits seit einigen Jahren geführt, umfassen aber mehr Fussballturniere als die US-Ermittlungen. Hinsichtlich des Verdachtes der Erschleichung der US-Staatsbürgerschaft könnte Uruguay, allenfalls auf Ersuchen der US-Behörden, ebenfalls eine Strafverfolgung durchführen. In Uruguay ist somit eine Gesamtbeurteilung aller Figueredo zur Last gelegten Straftaten möglich, während in den USA nur ein Teil dieser Straftaten verfolgt werden könnte. Namentlich aus diesen Gründen hat das BJ gestern entschieden, Figueredo prioritär an Uruguay auszuliefern. Über den Zeitpunkt seiner Übergabe werden wie üblich aus Gründen der Sicherheit und des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben gemacht.
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