Brasilien – Deutschland: Rückkehr in die Heimat – Zoll stellt geschützte Kakteen sicher
Als eine von 28 Zollverwaltungen in der Europäischen Union ist die deutsche Zollverwaltung weltweit vernetzt (Foto: ZollDeutschland)
Bei der Kontrolle des Gepäcks eines Reisenden aus San Salvador (Brasilien) stellten Zollbeschäftigte des Hauptzollamts Frankfurt/Main am 13. Januar 2016 lebende Kakteen, ein Nunchaku (Würgeholz) sowie vier Wurfsterne sicher. Bei den Pflanzen handelt es sich um artengeschützte Exemplare mit Knolle und Erde, bei deren Einfuhr nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen Dokumente erforderlich sind. Diese konnte der Reisende nicht vorweisen. Der Beschuldigte gab an, seinen Wohnsitz in Brasilien aufgegeben zu haben, um wieder in Deutschland zu leben. Deshalb wolle er die Kakteen in seiner neuen Wohnung wieder einpflanzen.
Dem 55 Jahre alten Mann wird neben dem Verstoß gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen auch der Verstoß gegen das Deutsche Waffengesetz in Bezug auf die asiatischen Waffen vorgeworfen. Markus Becker, Sprecher beim Hauptzollamt Frankfurt am Main, sagt: „Seit dem 1. April 2013 sind Wurfsterne in Deutschland gesetzlich verboten. In der Hand eines geübten Werfers können sie durchaus zu einer gefährlichen Waffe werden.“
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