Zoll Düsseldorf: Korallenbruchstücke aus der Dominikanischen Republik beschlagnahmt
Da Korallen durch Umweltverschmutzung, Klimawandel und den illegalen Abbau durch Menschen vom Aussterben bedroht sind, ist die Einfuhr solcher "Souvenirs" verboten (Foto: Zoll)
Mit 64 Korallenbruchstücken (Stein- und Gehirnkoralle) und 63 Teilen von Schneckengehäusen kehrte ein 44-jähriger Wuppertaler aus dem Urlaub in der Dominikanischen Republik nach Deutschland zurück. Zöllner am Düsseldorfer Flughafen baten den Betroffenen zur Kontrolle des Reisegepäcks, als dieser den Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren gerade verlassen wollte. Auf Befragen gab der Reisende an, dass er die verbotenen Souvenirs sowohl beim Schnorcheln aus dem Meer geholt als auch in Souvenirshops gekauft habe.
Stutzig wurden die Zöllner bei einem Schild mit dem Aufdruck „Hecho en China“ (hergestellt in China). Da an chinesischen Küsten kaum Korallen vorkommen, besteht die Vermutung, dass Korallen und Schneckengehäuse nach China transportiert, dort gereinigt und gebleicht sowie anschließend an Souvenirshops in der Dominikanischen Republik verkauft werden. Da Korallen durch Umweltverschmutzung, Klimawandel und den illegalen Abbau durch Menschen vom Aussterben bedroht sind, ist die Einfuhr solcher „Souvenirs“ verboten.
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