Menschenhandel ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union explizit verboten. Der EU-Tag gegen Menschenhandel findet seit 2007 jedes Jahr am 18. Oktober statt. Er schafft eine Möglichkeit, auf das Problem des Menschenhandels aufmerksam zu machen. Die Zahl der Opfer des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung der Arbeitskraft oder für andere Zwecke beläuft sich weltweit auf rund 20 Millionen. Rund 117 Milliarden Euro Profit werden pro Jahr mit Menschenhandel gemacht. Im Jahr 2012 vermeldeten die EU-Mitgliedstaaten 10.998 registrierte, identifizierte und mutmaßliche Opfer des Menschenhandels. 95 Prozent der Opfer sexueller Ausbeutung waren Frauen und Mädchen. 70 Prozent der registrierten Opfer der Arbeitsausbeutung waren Männer. Zu den fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten der Opfer außerhalb der EU zählen Personen aus Brasilien, das industralisierte Verbrechen Menschenhandel besteht im Rekrutieren, Anbieten, Transportieren und Beherbergen von Menschen mit dem Zweck der Ausbeutung.
Das EU-Parlament engagiert sich gegen Menschenhandel. 2011 ist die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels, zum Schutz seiner Opfer und zur Strafverfolgung der Täter verabschiedet worden. Außerdem setzt die EU eine „Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels“ (2012-2016) um. Diese beinhaltet 40 Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels. Zudem ist ein EU-Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels ernannt worden, um eine einheitliche und koordinierte Herangehensweise bei der Bekämpfung dieser Begebenheit zu gewährleisten.
Das EU-Parlament hat im Jahr 2016 die derzeitige EU-Gesetzgebung bewertet und in zwei Entschließungen, die im Mai und im Juli verabschiedet worden sind, verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Lage vorgeschlagen. Unter anderem riefen die EU-Abgeordneten die Mitgliedstaaten dazu auf, die bestehenden Gesetze besser umzusetzen und im Bereich der Unterstützung der Opfer stärker tätig zu werden.
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