Der Ausschuss für internationalen Handel stimmt am Dienstag (24.) über das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA) ab. Das Freihandelsabkommen mit Kanada ist bei Weitem nicht das einzige Abkommen, an dem die EU derzeit arbeitet. Die EU verhandelt mit Ländern aus der ganzen Welt über verschiedene Handelsabkommen. Diese können jedoch nur nach Zustimmung des EU-Parlaments in Kraft treten. Die EU unterhält unterschiedliche Arten von Handelsabkommen mit verschiedenen Ländern aus der ganzen Welt. Die Abkommen können sich darauf konzentrieren, tarifäre Handelshemmnisse zu reduzieren beziehungsweise abzuschaffen oder eine Zollunion einzurichten, in der Binnenzölle abgeschafft und ein gemeinsamer Zolltarif für Importe aus Drittländern eingeführt werden.
Handelsabkommen müssen sich jedoch nicht darauf beschränken, Zölle abzubauen. Die Abkommen können auch Regelungen zu anderen handelsrelevanten Aspekten wie Investitionen beinhalten. Hier müssen Kernfragen wie die Beilegung von etwaigen Investitionsstreitigkeiten berücksichtigt werden. Eine Investitionsstreitigkeit ergibt sich zum Beispiel dann, wenn ein Unternehmen sich durch eine Entscheidung einer Regierung in ihrer Investitionstätigkeit in diesem Land beeinträchtigt fühlt.
Schließlich spielt die Frage nichttarifärer Handelshemmnisse, die beispielsweise über unterschiedliche Normen und Produktstandards wirksam werden, in diesem Kontext eine sehr wichtige Rolle. Die EU hat zum Beispiel den Einsatz bestimmter Hormone in der Rindermast aufgrund gesundheitlicher Bedenken verboten.
Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen EU und Kanada (CETA)
Die bilateralen Verhandlungen zwischen der EU und Kanada über das CETA-Abkommen wurden im September 2014 abgeschlossen. Das Abkommen ist am 30. Oktober 2016 von Spitzenvertretern der EU und Kanadas unterzeichnet worden. Bevor CETA jedoch in Kraft treten kann, muss auch das EU-Parlament das Freihandelsabkommen billigen. Der Ausschuss für internationalen Handel stimmt am Dienstag (24.1.) über das Abkommen ab. Danach müssen die EU-Abgeordneten im Plenum ihre Zustimmung erteilen. Falls das Abkommen gebilligt wird, könnte CETA bereits dieses Jahr in Kraft treten.
Andere Handelsabkommen sind in Vorbereitung. Die Verhandlungen sind abgeschlossen, die Abkommen jedoch noch nicht in Kraft getreten: Neben CETA gibt es eine Reihe weiterer Handelsabkommen mit verschiedenen Ländern, die ausverhandelt, jedoch noch nicht in Kraft getreten sind: Ostafrikanische Länder, Ecuador, Singapur, Vietnam Westafrikanische Länder.
Lateinamerika
Mercosur (Die nächste Verhandlungsrunde mit den Mitgliedsstaaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay findet im März in Buenos Aires statt)
Mexiko (Die zweite Verhandlungsrunde ist zu Beginn des Monats April in Brüssel anberaumt.)
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