Der EU-Rat hat Schlussfolgerungen zu indigenen Völkern angenommen, in denen er darauf hinweist, dass die EU sich auf Werte wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, gründet.
Der Rat hebt hervor, wie wichtig die Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund der indigenen Herkunft oder Identität und das Vorgehen gegen Bedrohungen und Gewalt gegen indigene Völker sind. Der Rat betont ferner, dass die Schaffung weiterer Möglichkeiten für Dialoge mit indigenen Völkern auf allen Ebenen der EU-Zusammenarbeit von ausschlaggebender Bedeutung ist.
Grundlage für diese Schlussfolgerungen ist die im Oktober 2016 veröffentlichte gemeinsame Arbeitsunterlage der Hohen Vertreterin und der Kommission über die Umsetzung der außenpolitischen Maßnahmen der EU für indigene Völker. In dieser gemeinsamen Arbeitsunterlage wird gezeigt, wie die EU ihre Unterstützung für indigene Völker durch bestehende außenpolitische Maßnahmen und Finanzierungen verstärken kann.
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