Bundesrepublik Deutschland setzt Antarktis-Haftungsgesetz um

Die Antarktis umfasst die um den Südpol gelegenen Land- und Meeresgebiete - im Groben den Kontinent Antarktika und den Südlichen Ozean (Foto: Latinapress)
Der Bundesrat hat am Freitag (1.) für mehrere Vorhaben des Bundesumweltministeriums grünes Licht gegeben. Darunter befindet sich das Antarktis-Haftungsgesetz, das den Schutz der Umwelt in der Antarktis verbessern wird. Mit dem Antarktis-Haftungsgesetz sollen Notfälle vermieden werden, die die Umwelt in der Antarktis gefährden, und die Auswirkungen solcher Notfälle auf die antarktische Umwelt beschränkt werden. Es wird eine Art Pflichtenheft eingeführt für in der Antarktis tätige Organisationen und Unternehmen, um umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden.
In diesem Pflichtenheft werden beispielsweise Angaben gemacht zur geeigneten technischen Ausrüstung von Transportmitteln, die Schulung des Personals und das Vorhalten von Notfallplänen. Außerdem gibt es nun die Pflicht, bei umweltgefährdenden Notfällen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um Umweltschäden zu verhindern oder einzudämmen. Schließlich regelt das Gesetz die Haftung für den Fall, dass eine Organisation oder ein Unternehmen keine Gegenmaßnahmen ergreift.
Mit dem Antarktis-Haftungsgesetz setzt die Bundesrepublik Deutschland den sogenannten Haftungsannex zum internationalen Antarktis-Umweltschutzprotokoll in innerstaatliches Recht um. In Kraft treten werden die Regeln auch in Deutschland erst, wenn alle beteiligten Staaten den Beschluss ratifiziert haben.
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toll das DE mal wieder ein Haftungsgesetz auf die Beine gestellt hat, wann kommt denn mal eins gegen unfähige Politiker!
…Investment Banker, Manager…?