Kein illegaler Export von Waffenhersteller nach Kolumbien

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Die Carl Walther GmbH Sportwaffen, mit Sitz in Ulm und Arnsberg, zählt zu den bekanntesten Herstellern von Schusswaffen (Foto: Carl Walther Sportwaffen)
Datum: 28. September 2017
Uhrzeit: 11:15 Uhr
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Redaktion
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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Carl Walther GmbH wegen des Verdachts ungenehmigter Lieferungen von Pistolen der Modelle P22 und P99 nach Kolumbien bzw. an das staatliche Unternehmen Indumil („Industria Militar de Colombia“) mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Das Verfahren beruht auf einer Strafanzeige des Aktionsbündnisses „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“, welche sich auf den Dokumentationsfilm „Waffen für die Welt – Export außer Kontrolle“ des Journalisten Daniel Harrich stützt. Die Anzeigeerstatter warfen der Carl Walther GmbH vor, mehrere hundert Pistolen des Typs P22 und P99 ohne die erforderliche Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft bzw. des Bundesamts für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) nach Kolumbien geliefert zu haben.

Bei halbautomatischen Pistolen der beiden genannten Typen handelt es sich um Waffen, die nicht der sogenannten Kriegswaffenliste unterfallen. Damit scheidet eine Strafbarkeit nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz aus.

Der Export von Pistolen des Typs P22, einer Kleinkaliberwaffe ohne militärische Relevanz, bedarf darüber hinaus auch keiner Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach deutschem Ausfuhrrecht. Lieferungen von Pistolen dieses Typs nach Kolumbien und auch der vorgeworfene Technologietransfer zur Eigenproduktion dieser Pistole durch das kolumbianische Unternehmen Indumil sind damit strafrechtlich ohne Bedeutung.

Der Export von Pistolen des Typs P99 ist nach deutschen Ausfuhrrecht zwar genehmigungspflichtig. Die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart ergaben allerdings weder Anhaltspunkte für eine Lieferung von Waffen dieses Typs nach Kolumbien noch für deren Eigenproduktion durch Indumil.

Zwar wird in dem genannten Dokumentationsfilm über eine Eigenproduktion von Pistolen der Carl Walther GmbH in Kolumbien berichtet. Dies betrifft aber ausschließlich Waffen des Typs P22. Die diesbezüglichen Ausführungen in der Strafanzeige und anderslautende Berichterstattungen beruhen möglicherweise auf einer fehlenden Differenzierung zwischen den Modellen P99 und P22 bzw. auf einem unrichtigen Verständnis des Films.

Bei der im Filmbeitrag gezeigten Walther-Pistole des Typs P99 mit den Schriftzügen „Made in Germany“ und „Indumil“ handelt es sich um eine Waffe, die durch die Carl Walther GmbH bereits im Jahr 2004 im Rahmen einer größeren Lieferung nach Tschechien ausgeführt wurde. Dies konnte anhand der Seriennummern der Pistole zweifelsfrei nachvollzogen werden. Hinweise auf strafrechtlich relevante Umgehungslieferungen der Carl Walther GmbH über Tschechien nach Kolumbien ergaben sich in diesem Zusammenhang nicht.

Darüber hinaus konnten auch keine Anhaltspunkte für Umgehungslieferungen über die USA nach Kolumbien festgestellt werden. In dem genannten Dokumentationsfilm gibt es keine Hinweise darauf. Soweit in den Medien von möglichen Waffenlieferungen des US-Militärs an die kolumbianischen Streitkräfte (Militärhilfe im Rahmen des „plan colombia“) berichtet wird, spricht dies jedenfalls gegen strafbare Umgehungslieferungen durch Verantwortliche der Carl Walther GmbH, da im Rahmen der Ermittlungen keine Lieferungen von Pistolen der Firma an das US-Militär festgestellt werden konnten.

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  1. 1
    Mark

    wer das glaubt wird seelig!

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