Venezuela lässt Gold-Swap mit der Deutschen Bank platzen
Venezuela hat einen Gold-Swap mit der Deutschen Bank platzen lassen. Nach Angaben der Nachrichtenagentur „Reuters“ ist damit Gold im Wert von 1,7 Milliarden Dollar für das südamerikanische Land verloren.
Im Rahmen des Swap-Deals hatte die Zentralbank des südamerikanischen Landes einen Teil ihres Goldes im Austausch gegen Cash für eine festgeschriebene Zeit verleihen. Um das Gold zurückzubekommen, hätte die Notenbank bis Mitte Oktober die 1,2 Milliarden US-Dollar zurückzahlen müssen. Dies sei jedoch ausgeblieben.
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Schäm Dich Deutsche Bank, dem Madburro Geld zu leihen!!!!!!!!
Das Gold ist nicht Eigentum der venezolanischen Regierung und sie war nicht befugt, es als Sicherheit für Kredite zu benutzen, da hierzu kein Beschluss der Nationalversammlung vorlag. Die Deutsche Bank ist also im Besitz von Diebesgut, welches die Polizei beschlagnahmen müßte, und sollte dafür zur Verantwortung gezogen werden.
Als Deutscher Bürger und langjähriger Kunde der DEUTSCHEN BANK, fast 50 Jahre lang, muss ich über die Antwort von Herrn Gringo schon schmunzeln. Die DEUTSCHE BANK und deren deutsche und ausländische Konkurrenten ebenfalls, verleihen an jedwede Kundschaft, vom Papst bis zum Zuhälter, die ein betriebswirtschaftlich lukratives Geschäft für die Bank versprechen das Kundengeld.
Zur Entschuldigung aller Banken sei gesagt, dass sie, falls sie nach anderen Gesichtspunkten arbeiten würden, je nach Gründungsalter schon seit Ewigkeiten vom Markt verschwunden wären, bedingt durch Konkurs oder gar Bankrott. Das Bankenwesen hat wie viele andere Marktplayer im Finanzmarkt und in anderen Märkten in ihrem jeweiligen Bereich wenig bis nichts mit sozialen oder humanitären Aktionen zu tun. Der Chef der DEUTSCHEN Bank bekommt jährlich 5 Millionen EURO als Gehalt. Er haftet aber maximal mit seinem Arbeitsplatz. Schaffen Sie das mal als haftender Privatunternehmer.
Das ist absolut zutreffend. VERLEIHEN ist eine Sache. Der Kreditnehmer hat seine Schulden nicht beglichen. Also hat die Deutsche Bank gelitten. Doch das Gold aus dem venezolanischen Nationalschatz als Sicherheit zu akzeptieren, war eine Fehlentscheidung. Es ist Diebesgut und bleibt Eigentum des venezolanischen Volkes. Es wäre Sache der Fiscal Luisa Ortega Diaz, wenn sie denn wirklich so rechtschaffen und ihrem Land verpflichtet sein will, dies anzuzeigen. Jeder Dorfpolizist wäre dann verpflichtet, das Gold zu beschlagnahmen, wenn es ihm „über den Weg liefe“.
Die Frage, die Herr Bauer da aufwirft, ist m.E. sehr interessant. Muss ein Marktplayer im Finanzwesen überprüfen, ob Geld oder andere Dinge, die er zur Verwahrung zeitlich aufnimmt, ggf. sogar noch gegen Zinszahlung, wie es bei Währungsgeld ggf. der Fall wäre, demjenigen gehört, der es ihm zur Verwahrung – normalerweise gegen Kosten/Aufbewahrungsgebühr – für einen Zeitraum übergibt und wie soll er das in de Praxis überprüfen? Ohne genaues Hintergrund-Wissen zum konkreten Fall scheint mir das alles sehr schwierig.
Dieser Gesichtspunkt ist nur relevant, soweit es um den Straftatbestand der Hehlerei geht. Wer Diebesgut unwissentlich erwirbt, handelt schuldfrei. Weiß er davon, macht er sich er der Hehlerei schuldig. In keinem Falle aber kann Diebesgut in seinem Besitz auch zu seinem Eigentum werden. Eigentümer bleibt der Bestohlene. Es muss beschlagnahmt und dem Eigentümer übergeben werden.
Im konkreten Fall wäre das Gold in sichere Verwahrung zu nehmen, bis in Venezuela wieder legitime Volksvertreter eine Regierung bilden.