EU genehmigt Rechtsgrundlage für Sanktionierung Venezuelas

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Sanktionen sind nicht dazu bestimmt, die venezolanische Bevölkerung im Allgemeinen zu beeinträchtigen (Foto: Archiv)
Datum: 08. November 2017
Uhrzeit: 18:35 Uhr
Leserecho: 6 Kommentare
Autor: Redaktion
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Die Länder der Europäischen Union (EU) haben am Mittwoch (8.) die Rechtsgrundlage für die Sanktionierung einzelner venezolanischer Beamter und ein Waffenembargo abgesegnet. Die durch Gesetze angewandten Strafmaßnahmen beinhalten neben dem Waffenembargo auch die Möglichkeit, selektive restriktive Maßnahmen gegen die für Repression Verantwortlichen zu verhängen. Verabschiedet wurde ebenfalls eine „Rechtsnorm“, auf der die EU über eine Liste von Personen entscheiden kann, die ihrer Ansicht nach für die Lage in dem von einer Dauerkrise gebeutelten Land verantwortlich sind und deshalb nicht in das Gemeinschaftsgebiet der EU reisen dürfen. Ebenfalls können sämtliche Besitztümer, die dieser Personenkreis möglicherweise in der Union besitzt, eingefroren werden.

Das Abkommen wurde vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU (AStV) paraphiert, in dem alle Mitgliedstaaten durch ihre Botschafter vertreten sind. Dieses Gremium wird dann die Rechtsdokumente für diesen Beschluss den Ministern zuleiten, die entsprechende Gesetze auf ihrer Sitzung am Montag (13.) ohne weitere Aussprache verabschieden werden. Die Sanktionen werden schrittweise, selektiv, flexibel und reversibel sein, so Quellen aus Luxemburg die darauf bestanden haben, dass die Sanktionen nicht dazu bestimmt sind, die venezolanische Bevölkerung im Allgemeinen zu beeinträchtigen.

Mit dieser Entscheidung folgt die Europäische Union den Schritten der Vereinigten Staaten und Kanada, die bereits zahlreiche Sanktionen gegen Regierungschef Nicolás Maduro und seine Helfershelfer verhängt haben. „Das politische Ziel besteht weiterhin darin, die Regierung dazu zu bringen, mit der Opposition an den Verhandlungstisch zurückzukehren und aus der aktuellen politischen Krise herauszukommen“, so diplomatische Quellen, die von der Nachrichtenagentur AFP zitiert werden.

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  1. Na, einige Sanktionen müssten ja dann auch einige Mitglieder von Syriza, PODEMOS und Die LINKE treffen, wenn man konsequent sein will.

  2. …und die kubanische Regierung!

  3. 3
    thor

    na ja, jetzt werden erstmal Rechtsgrundlagen genehmigt…, das gibt allen „Beteiligten“ noch ausreichend Zeit (also Monate), ihre Vermögenswerte ins befreundete Ausland zu schaffen… Man hält ja zusammen…

  4. 4
    Robert

    „die entsprechende Gesetze auf ihrer Sitzung am Montag (13.) ohne weitere Aussprache verabschieden werden“

    wer lesen kann, ist klar im vorteil

  5. 5
    Miguel

    Da sind wir mal gespannt, wieviel Aktiengesellschaften mit Milliarden an Stammkapital wie z.B. in Madrid eingefroren werden.
    Auf die Bevölkerung braucht man keine Rücksicht nehmen, die kann damit nicht getroffen werden, die leidet mehr ohne Sanktionen, weil dann kein Ende in Sicht ist.

    • Das Stammkapital haben die längst abgezogen, auf Nimmerwiedersehen!

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