Das Auswärtige Amt hat seine die Reise- und Sicherheitshinweise für Ecuador und die Galapagosinseln aktualisiert. Die Inselgruppe vulkanischen Ursprungs im Pazifik gilt als eines der besten Reiseziele zur Wildtierbeobachtung weltweit. Die Inseln bilden eine Provinz Ecuadors und liegen etwa 1.000 km vor der Küste.
Seit Februar 2017 ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit für Ecuador für die gesamte Verweildauer per Gesetz vorgeschrieben. Das Gleiche gilt für ansässige Ausländer (also auch deutsche Residenten), in diesem Fall ist ein Nachweis über gesetzliche oder private Krankenversicherung vorzulegen. Für den Besuch der Galapagos-Inseln wird ab 5. Februar 2018 zusätzlich die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets und der Hotelreservierung für die geplante Aufenthaltsdauer verlangt.
Für touristische Aufenthalte in Ecuador (bis zu 90 Tage pro Jahr) müssen deutsche Staatsangehörige vor Reiseantritt kein Visum einholen. Vom 1. Tag der ersten Einreise an wird das Jahr für den Aufenthaltszeitraum von 90 Tagen gerechnet. Es gilt also nicht das Kalenderjahr. Seit dem 6. Februar 2017 ist dieses Visum einmalig um weitere 90 Tage verlängerbar. Dazu muss das ecuadorianische Außenministerium vor Ablauf des Visums kontaktiert werden. Die Formulare und Bedingungen zur Beantragung (Kosten) können der Internetseite des ecuadorianischen Außenministeriums entnommen werden.
Anschließend kann ein spezielles Touristen-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr beantragt werden (Art. 56 Ley de Movilidad Humana, keine Arbeitsaufnahme). Ein derartiges Visum kann nur alle 5 Jahre beantragt werden. Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt werden.
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