Der stellvertretende Generalstaatsanwalt der Republik, Luciano Mariz Maia, hat sich gegen eine Schließung der Grenze zu Venezuela ausgesprochen. In seinem Schreiben versichert er, dass die mögliche Schließung der Grenze oder die Begrenzung der Zahl von venezolanischen Flüchtlingen gegen internationale Menschenrechtsverpflichtungen der brasilianischen Regierung verstößt. Luciano Mariz Maia räumte ein, dass die Migrationsströme in den letzten Monaten erheblich zugenommen haben, stellte aber klar, dass Brasilien den Schutz der Flüchtlinge garantiert. Er weist darauf hin, dass Brasilien Unterzeichner der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist. Dieses Abkommen legt fest, dass alle Menschen das Recht haben, in anderen Ländern Asyl zu suchen – ohne Verfolgung zu erleiden.
Für die Staatsanwaltschaft verstößt die Schließung der Grenze auch gegen andere von Brasilien unterzeichnete internationale Abkommen wie die Amerikanische Menschenrechtskonvention und die Genfer Konvention. „Die Schließung der Grenze verstößt sowohl gegen den Schutz der Flüchtlinge als auch gegen die brasilianische Migrationspolitik und würde zu einem Anstieg von irregulären und damit illegalen Aufenthalten führen. Dies würde die soziale Lage in der Region noch verschärfen“, betonte der stellvertretende Generalstaatsanwalt und erinnerte daran, dass eine der Grundlagen des neuen brasilianischen Migrationsgesetzes das Prinzip der humanitären Aufnahme ist.
wir schaffen das, hat wohl das Memo von Merkel gekriegt!
Schade Brasilien, ihr werdet euch noch wundern:-(