Ex-Präsident Correa: Berufungsgericht ratifiziert Sicherungsverwahrung – Update

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Corea soll auch von der ehemaligen linksgerichteten Terror-Organisation FARC Geld zur Finanzierung seiner Wahlkampagnen erhalten haben (Foto: Presidencia)
Datum: 03. Juli 2018
Uhrzeit: 23:17 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Gegen Ecuadors Ex-Präsidenten Rafael Correa, der sich derzeit in Belgien bei der Familie seiner belgischen Ehefrau aufhält, ist vor Wochen ein Verfahren wegen Entführung und Bildung einer kriminellen Vereinigung eröffnet worden. Die Justiz hatte am 18. Juni angeordnet, dass Correa regelmäßig alle 15 Tage vor dem Nationalen Gerichtshof (CNJ) in Quito erscheinen muss. Wegen Nichteinhaltung dieser Maßnahme hat Generalstaatsanwalt Paul Perez am Dienstag (3.) die Sicherungsverwahrung von Correa beantragt. Außerdem wurde Interpol aufgefordert, Correa auf die sogenannte „Rote Liste“ zu setzen (Verhaftung und Auslieferung).

Die zuständige Richterin Daniella Camacho der Strafkammer des Obersten Nationalen Gerichtshofs wird nun über den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft entscheiden. Correa hatte bereits am 20. Juni angedeutet, politisches Asyl in Belgien in Erwägung zu ziehen.

Update, 4. Juli

Camacho hat den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft genehmigt. Demnach muss Correa aus Belgien überstellt werden.

Update, 24. Juli

Ein Berufungsgericht des nationalen Gerichtshofs hat am Montag (23.) die von Rechtsanwalt Rafael Vicente Correa Delgado eingereichte Berufung für unzulässig erklärt und damit die Sicherungsverwahrung gegen Rafael Correa ratifiziert.

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