Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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Die neuen Vorschriften für die grenzüberschreitende Bargeldverbringung wurden mit 625 Stimmen bei 39 Gegenstimmen und 34 Enthaltungen angenommen (Foto: Archiv)
Datum: 13. September 2018
Uhrzeit: 10:05 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Die Abgeordneten haben am Mittwoch (12.) neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorfinanzierung durch die Verhinderung von Geldwäsche und Verschärfung der Kontrolle über Kapitalströme gebilligt. Die beiden Gesetze werden es Terroristen und Kriminellen erschweren, ihre Aktivitäten zu finanzieren, indem Lücken in den geltenden Vorschriften zur Geldwäsche geschlossen werden. Die Behörden sollen außerdem leichter verdächtige Finanzströme aufdecken und stoppen können.

Die neuen Vorschriften umfassen folgendes:

EU-weite Definitionen von Straftatbeständen und Sanktionen im Bereich der Geldwäsche
Geldwäsche soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren geahndet werden
neue zusätzliche Sanktionen für Personen, die wegen Geldwäsche verurteilt wurden, wie z.B. das Verbot, für ein öffentliches Amt zu kandidieren, Beamte zu werden, oder der Ausschluss vom Zugang zu öffentlichen Finanzmitteln.

Die neuen Bestimmungen über die Einstufung der Geldwäsche als Straftatbestand wurden mit 634 Stimmen bei 46 Gegenstimmen und 24 Enthaltungen angenommen.

Die neuen Regeln für grenzüberschreitende Bargeldverbringung umfassen folgendes:

Die Definition für „Barmittel“ umfasst künftig auch andere Zahlungsarten wie Gold und Prepaidkarten.

Die Behörden sollen in die Lage versetzt werden, Informationen über Bargeldbewegungen auch unter der derzeitigen Schwelle von 10.000 Euro registrieren und Bargeld vorübergehend beschlagnahmen zu können, wenn sie Straftaten vermuten.

Die Offenlegung von unbegleitetem Bargeld, das per Fracht oder Post versandt wird.

Die neuen Vorschriften für die grenzüberschreitende Bargeldverbringung wurden mit 625 Stimmen bei 39 Gegenstimmen und 34 Enthaltungen angenommen.

Die nächsten Schritte

Die neuen Maßnahmen wurden bereits von den Verhandlungsführern des Parlaments und des Rates vereinbart, bedürfen aber noch der formalen Zustimmung des Rates. Die Mitgliedstaaten haben ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie über die Einstufung der Geldwäsche als Straftatbestand 24 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in Kraft zu setzen. Die Vorschriften für die Bargeldkontrolle werden 30 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam.

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