Der Europäische Rat hat am Montag (19.)den von der Kommission vorgelegten Vorschlag zur Stärkung des Schengener Informationssystems (SIS) angenommen, dem am häufigsten verwendeten europäischen Informationsaustauschsystem für die Bereiche Migration, Sicherheit und Grenzmanagement. Das Schengener Informationssystem (SIS) ist ein großangelegtes zentrales Informationssystem, das die Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen unterstützt und die Zusammenarbeit der Strafverfolgungs- und Justizbehörden in 30 Ländern in ganz Europa verbessert. Es enthält gegenwärtig über 80 Millionen Datensätze und wurde im Jahr 2017 insgesamt 5,2 Milliarden Mal abgefragt.
Das verstärkte SIS enthält unter anderem folgende Verbesserungen:
neue Ausschreibungen von Kriminellen und von Rückführungsentscheidungen: Dank der angenommenen Änderungen werden im SIS künftig Ausschreibungen von unbekannten Personen vorgenommen werden können, die in Verbindung mit einer Straftat gesucht werden. Außerdem wird eine neue Ausschreibungskategorie „Rückführungsentscheidungen“ eingeführt, um die Durchsetzung von gegen illegal aufhältige Drittstaatsangehörige ergangenen Rückführungsentscheidungen zu erleichtern;
erhöhte Wachsamkeit gegenüber terroristischen Straftaten: Die nationalen Behörden sind künftig verpflichtet, für Fälle im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten eine Ausschreibung im SIS vorzunehmen und mithilfe einer „Ermittlungsanfrage“ wesentliche Informationen zusammenzutragen;
strengere Bestimmungen für die Ausschreibung von vermissten Kindern und Menschen in Not: Künftig wird es den nationalen Behörden möglich sein, zusätzlich zu den bestehenden Ausschreibungen von vermissten Personen präventive Ausschreibungen von schutzbedürftigen Personen vorzunehmen;
Durchsetzung von Einreiseverboten: Künftig müssen in das SIS sämtliche gegen Drittstaatsangehörige erlassene Einreiseverbote eingegeben werden, damit diese im gesamten Schengen-Raum durchgesetzt werden können;
strengere Datenschutzbestimmungen: Durch die angenommenen Änderungen werden die für das SIS geltenden Datenschutzbestimmungen an die der neuen Datenschutzgrundverordnung und der Polizei-Richtlinie über den Datenschutz für Strafverfolgungszwecke angepasst. Auf diese Weise werden personenbezogene Daten künftig besser geschützt;
bessere Interoperabilität: Im Rahmen des verbesserten SIS werden Fingerabdrücke, Handabdrücke und Gesichtsbilder künftig effizienter dazu genutzt werden können, Verdächtige zu identifizieren. Die vorgenommenen Verbesserungen sollen auch dazu beitragen, dass eine umfassende Interoperabilität des SIS mit anderen EU-Systemen für die Bereiche Migration, Grenzmanagement und Sicherheit gewährleistet ist;
verbesserter SIS-Zugang für EU-Agenturen: Künftig wird Europol auf sämtliche Ausschreibungskategorien im SIS zugreifen können, und Einsatzteams der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben in den Hotspots und an den Außengrenzen Zugang zum SIS erhalten.
Nächste Schritte
Nach der heute erfolgten Annahme der drei Verordnungen für eine bessere Nutzung des SIS für die polizeiliche Zusammenarbeit, für Grenzkontrollen und für Rückkehrzwecke durch den Rat steht als Nächstes die Mitunterzeichnung der Texte durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments und durch den österreichischen Ratsvorsitz an.
Anschließend werden die Texte im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten 20 Tage danach in Kraft. Die neuen Funktionen des SIS werden schrittweise implementiert werden. Es ist vorgesehen, dass das System spätestens drei Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften (also im Jahr 2021) in den Mitgliedstaaten voll einsatzbereit sein muss. Für die technischen Verbesserungen am SIS wird die Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu‑LISA) zuständig sein.
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