Die Europäische Kommission hat am Dienstag (16.) die EU-Flugsicherheitsliste aktualisiert, in der die Luftfahrtunternehmen aufgeführt werden, für die in der Europäischen Union Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht erfüllen. Die EU-Flugsicherheitsliste soll den Bürgerinnen und Bürgern in Europa die Einhaltung höchster Flugsicherheitsstandards garantieren – eine der obersten Prioritäten, die die Kommission mit ihrer Luftfahrtstrategie verfolgt.
Gute Neuigkeiten gibt es für Angola, dessen nationale Fluggesellschaft TAAG Angola Airlines von der Liste ebenso gestrichen wurde wie das Luftfahrtunternehmen Helo Malongo – für beide galten seit November 2008 Betriebsbeschränkungen. Dagegen wurden alle Luftfahrtunternehmen der Republik Moldau mit Ausnahme von Air Moldova, Fly One und Aerotranscargo aufgrund mangelnder Sicherheitsaufsicht durch die Zivilluftfahrtbehörde des Landes in die Liste aufgenommen. Die Zivilluftfahrtbehörden der Dominikanischen Republik und von Belarus wurde unter genauere Beobachtung gestellt, da es Hinweise auf eine Verschlechterung der Sicherheitsaufsicht gab.
Violeta Bulc, EU-Kommissarin für Verkehr, hierzu: „Die Aufrechterhaltung höchster Sicherheitsstandards im europäischen Luftraum hat für uns Priorität. Die EU-Flugsicherheitsliste ist dabei nach wie vor unser wirksamstes Instrument, dies zu erreichen.“ Die EU-Flugsicherheitsliste dient nicht nur der Wahrung eines hohen Sicherheitsniveaus in der EU, sondern hilft den betroffenen Luftfahrtunternehmen und Ländern auch bei der Verbesserung ihrer Sicherheitsstandards, so dass sie letztendlich von der Liste gestrichen werden können. Darüber hinaus ist die Liste zu einem wichtigen Präventionsinstrument geworden, weil sie Länder mit Sicherheitsproblemen motiviert, Maßnahmen zu ergreifen, bevor eine Betriebsuntersagung ausgesprochen werden muss.
Mit der heutigen Aktualisierung wird insgesamt 120 Fluggesellschaften der Betrieb im Luftraum der EU untersagt:
114 Fluggesellschaften aus 16 Staaten (Afghanistan, Angola (mit Ausnahme von zwei Fluggesellschaften), Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Gabun (mit Ausnahme von einer Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Kirgisische Republik, Liberia, Libyen, Republik Moldau (mit Ausnahme von drei Fluggesellschaften), Nepal, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone und Sudan) wegen mangelnder Sicherheitsaufsicht durch die Luftfahrtbehörden in diesen Ländern.
Sechs einzelnen Luftfahrtunternehmen aufgrund von Sicherheitsbedenken, die sich allein auf diese Luftfahrtunternehmen beziehen: Avior Airlines (Venezuela), Iran Aseman Airlines (Iran), Iraqi Airways (Irak), Blue Wing Airlines (Surinam), Med-View Airlines (Nigeria) und Air Zimbabwe (Simbabwe).
Darüber hinaus unterliegen vier weitere Fluggesellschaften Betriebsbeschränkungen und dürfen die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen: Afrijet (Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air Service Comores (Komoren) und Iran Air (Iran).
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