Die Europäische Kommission hat die Verpflichtungsangebote von Mastercard und Visa nach den EU-Kartellvorschriften für rechtlich bindend erklärt. Die Unternehmen werden ihre multilateralen Interbankenentgelte für Zahlungen, die im EWR mit außerhalb des EWR ausgegebenen Verbraucherkarten getätigt werden, erheblich senken (durchschnittlich um rund 40 %). EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Mastercard und Visa haben zugesagt, die Interbankenentgelte für Zahlungen, die in Europa mit in anderen Ländern ausgegebenen Karten getätigt werden, erheblich zu senken. Durch die nun für Visa und Mastercard für bindend erklärten Verpflichtungen werden die Kosten verringert, die Einzelhändler zu tragen haben, wenn sie Zahlungen mit außerhalb des EWR ausgegebenen Karten akzeptieren. Zusammen mit unserem Beschluss vom Januar 2019 über die grenzüberschreitenden Kartenzahlungsdienste von Mastercard wird dies zu niedrigeren Preisen für die europäischen Einzelhändler führen, was letztlich allen Verbrauchern zugutekommt.“
Wenn ein Verbraucher in einem Geschäft oder online eine Debit- oder Kreditkarte verwendet, zahlt die Bank des Händlers (der „Acquirer“, der die Zahlung abrechnet) der Bank des Karteninhabers (dem „Issuer“, der die Karte ausgegeben hat) ein „multilaterales Interbankenentgelt“ (multilateral interchange fee, „MIF“). Die abrechnende Bank wälzt dieses Entgelt auf den Einzelhändler ab, der es wie andere Kosten auch in den Endpreis einbezieht, den alle Verbraucher – auch die, die keine Karten verwenden – zahlen müssen.
Interregionale Interbankenentgelte (interregionale MIF) werden bei Zahlungen erhoben, die Verbraucher im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit außerhalb des EWR ausgegebenen Debit- oder Kreditkarten tätigen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein amerikanischer Tourist in einem Restaurant in Belgien mit einer Karte von Mastercard oder Visa bezahlt.
Mastercard und Visa legen die Höhe der MIF (einschließlich der interregionalen MIF) für ihre Lizenzbanken intern fest. Wenn zwischen den Banken keine bilateralen Vereinbarungen bestehen, werden automatisch die von Mastercard bzw. Visa festgelegten MIF in Rechnung gestellt. Einzelhändler und Verbraucher haben keine Möglichkeit, die Höhe der MIF zu beeinflussen.
Sowohl Mastercard als auch Visa haben nun zugesagt, ihre jeweiligen interregionalen MIF zu senken. Durch diese Verpflichtungen, die zu einer Senkung der interregionalen MIF um durchschnittlich 40 % führen werden, werden die Kosten verringert, die Einzelhändler im EWR zu tragen haben, wenn sie Zahlungen mit außerhalb des EWR ausgegebenen Karten akzeptieren. Dies dürfte zu niedrigeren Preisen führen, was allen europäischen Verbrauchern zugutekommen wird.
Die Kommission ist die erste Wettbewerbsbehörde der Welt, die im Bereich der interregionalen MIF tätig wird.
Die Verpflichtungszusagen
Mastercard und Visa haben getrennt voneinander Verpflichtungen angeboten, durch die die interregionalen MIF um durchschnittlich 40 % gesenkt werden sollen. So haben Mastercard und Visa Folgendes zugesagt:
Senkung der derzeitigen interregionalen Interbankenentgelte innerhalb von sechs Monaten bei Zahlungen des Karteninhabers in einem Geschäft („Card-present-Transaktionen“) auf höchstens:
0,2 % des Transaktionswerts für Debitkarten und 0,3 % des Transaktionswerts für Kreditkarten;
bei Online-Zahlungen („Card-not-present-Transaktionen“) auf höchstens:
1,15 % des Transaktionswerts für Debitkarten und 1,50 % des Transaktionswerts für Kreditkarten;
keine Umgehung dieser Obergrenzen durch Maßnahmen‚ die den gleichen Zweck oder die gleiche Wirkung haben wie interregionale Interbankenentgelte;
gut sichtbare Veröffentlichung aller interregionalen Interbankenentgelte, die unter die Verpflichtungen fallen, auf den Websites der beiden Unternehmen.
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