Schweiz: Sozialversicherungsabkommen mit Brasilien
Das Abkommen gewährleistet eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten sowie den erleichterten Zugang zu Leistungen und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland (Foto: Bundesrat/Admin)
Das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Brasilien tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft. Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in den Bereichen Alter, Hinterlassene und Invalidität und regelt insbesondere die Auszahlung von Renten ins Ausland. Das Abkommen regelt die Beziehungen zwischen der Schweiz und Brasilien im Bereich der sozialen Sicherheit. Es entspricht den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen und richtet sich nach den internationalen Standards.
Abgedeckt werden die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge, in der Schweiz also die AHV und IV. Das Abkommen gewährleistet eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten sowie den erleichterten Zugang zu Leistungen und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland. Die brasilianischen Staatsangehörigen können beim endgültigen Verlassen der Schweiz auf eine Rente verzichten und stattdessen wie bisher die Rückerstattung ihrer Beiträge verlangen. Das Abkommen fördert zudem den wirtschaftlichen Austausch zwischen den beiden Staaten, indem es die Entsendung von Personal in den anderen Staat erleichtert.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie jetzt Fan von agência latinapress! Oder abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und lassen sich täglich aktuell per Email informieren!
© 2009 - 2025 agência latinapress News & Media. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von
IAP gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel und Leser- berichte geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Einsendungen und Rückmeldungen bitte das
Kontaktformular verwenden.
Dies könnte Sie auch interessieren
Hinweis: Dieser Kommentarbereich ist moderiert. Leser haben hier die Möglichkeit, Ihre Meinung zum entsprechenden Artikel abzugeben. Dieser Bereich ist nicht dafür gedacht, andere Personen zu beschimpfen oder zu beleidigen, seiner Wut Ausdruck zu verleihen oder ausschliesslich Links zu Videos, Sozialen Netzwerken und anderen Nachrichtenquellen zu posten. In solchen Fällen behalten wir uns das Recht vor, den Kommentar zu moderieren, zu löschen oder ggf. erst gar nicht zu veröffentlichen.
Leider kein Kommentar vorhanden!