Das Schweizer Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat am 26. September 2019 im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) Listen von rund 260 geografischen Angaben aus den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) publiziert. Die Schweiz prüft deren möglichen Schutz im Rahmen des Freihandelsabkommens EFTA-Mercosur. Gleichzeitig werden die schweizerischen und liechtensteinischen geografischen Angaben in den Mercosur-Staaten veröffentlicht.
Mit dieser Veröffentlichung haben namentlich die Schweizer Kantone, alle betroffenen natürlichen oder juristischen Personen sowie jeder Drittstaat die Möglichkeit, bis am 26. Oktober 2019 begründete Bemerkungen zu den auf der Liste aufgeführten Bezeichnungen vorzulegen. Nach einer Prüfung dieser Eingaben werden die Gespräche zwischen der Schweiz und den Mercosur-Staaten wiederaufgenommen und die Listen der zu schützenden Bezeichnungen inkl. allfälliger Übergangs- und Sonderbestimmungen fertiggestellt.
Die Listen der Bezeichnungen, die gegenseitig anerkannt werden sollen, sollen in das Freihandelsabkommen EFTA-Mercosur integriert werden, das am 23. August 2019 in der Substanz abgeschlossen wurde. Die Schweiz und die Mercosur-Staaten haben sich im Rahmen dieser Verhandlungen im Rahmen eines separaten Anhangs bereits auf die Prinzipien der gegenseitigen Anerkennung geeinigt.
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