Die Bundesregierung hat am Dienstag (28.) das Einreiseverbot für Ausländer jeglicher Nationalität nach Brasilien über internationale Flüge um weitere dreißig Tage verlängert. Die in einer zusätzlichen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlichte Verordnung ergänzt die am 30. März in Kraft getretene Maßnahme und wurde auf Empfehlung der Nationalen Behörde für Gesundheitsüberwachung „Agência Nacional de Vigilância Sanitária“ aufgrund der Corona-Pandemie verabschiedet.
Die Beschränkungen gelten nicht für Brasilianer oder eingebürgerte Ausländer, für Einwanderer mit festem Wohnsitz, für ausländische Fachkräfte, die im Dienste einer internationalen Organisation im Einsatz sind und ausländische Mitarbeiter, die von der brasilianischen Regierung akkreditiert sind.
Passagiere im internationalen Transit, solange sie den internationalen Bereich des Flughafens nicht verlassen und es das Zielland ihre Einreise zulässt, sind ebenfalls von den Beschränkungen ausgeschlossen.
Gemäß der Verordnung sieht die Nichteinhaltung der Einreisebeschränkungsmaßnahmen eine zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Haftung gegenüber der betroffen Person sowie eine sofortige Rückführung oder Abschiebung und einen Ausschluss für eventuelle Asylanträge vor. In Ausnahmefällen kann die Bundesregierung einem Ausländer, der sich in einem angrenzenden Land zu Brasilien befindet und die Landesgrenze überqueren muss um einen Flug zurück in sein Heimatland zu besteigen, die Einreise auf brasilianisches Territorium erlauben. In diesem Fall benötigt er eine Genehmigung der Bundespolizei.
Update, 21. Juni
Die Bundesregierung hat die Einreisebeschränkung für Ausländer jeglicher Nationalität nach Brasilien aufgrund der Pandemie des neuen Coronavirus um weitere 15 Tage verlängert. Die Entscheidung folgt der Empfehlung der Nationalen Gesundheitsüberwachungsbehörde (Anvisa) und wurde am Samstagabend in einer zusätzlichen Ausgabe von „Diário Oficial da União“ veröffentlicht
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