Nach der ersten Überprüfung im Rahmen der Empfehlung zur schrittweisen Aufhebung der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU hat der Rat die Liste der Länder, für die die Reisebeschränkungen aufgehoben werden sollten, aktualisiert. Diese Liste wird fortlaufend überprüft und gegebenenfalls alle zwei Wochen aktualisiert. Auf der Grundlage der in der Empfehlung genannten Kriterien und Bedingungen sollten die Mitgliedstaaten ab dem 16. Juli 2020 die Reisebeschränkungen an den Außengrenzen für Einwohner der folgenden Drittstaaten schrittweise aufheben:
Algerien
Australien
Kanada
Georgien
Japan
Marokko
Neuseeland
Ruanda
Südkorea
Thailand
Tunesien
Uruguay
China, vorbehaltlich der Bestätigung der Gegenseitigkeit
Einwohner von Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt sollten für die Zwecke dieser Empfehlung als EU-Einwohner gelten.
Die Kriterien zur Festlegung der Drittstaaten, für die die derzeitige Reisebeschränkung aufgehoben werden sollte, betreffen insbesondere die epidemiologische Lage und die Eindämmungsmaßnahmen, einschließlich räumlicher Distanzierung, sowie wirtschaftliche und soziale Erwägungen. Sie werden kumulativ angewandt.
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