„Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Costa Rica weiterhin gewarnt. Derzeit gilt eine Einreisesperre für Touristen. Es können nur Costa-Ricaner oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis/Residentes einreisen. Dies gilt für Einreisen auf dem Land-, See- und Luftweg. Nach Einreise gilt eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne. Der Nachweis einer Versicherung oder eines COVID-19-Tests ist für den o.a. Personenkreis nicht erforderlich.
Seit 1. August 2020 ist die Einreise für Touristen auf dem Luftweg aus der EU, Großbritannien und Kanada grundsätzlich wieder möglich. Dabei ist ein negativer COVID-19-Test, für den die Probeentnahme max. 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, vorzulegen (Schnelltest wird nicht anerkannt), ein Gesundheitsformular online vorab auszufüllen (Beachten Sie, dass im Feld „Second Last Name“ (zweiter Nachname) zwingend etwas eingetragen werden muss, da das Formular ansonsten nicht gespeichert werden kann) sowie eine verpflichtende Krankenversicherung, die auch im Falle einer COVID-19-Erkrankung greift, nachzuweisen. Bei Einreise muss eine Bescheinigung der Versicherung in englischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass ein Aufenthalt in Costa Rica explizit eingeschlossen ist, eine Mindestdeckung von 50.000 USD besteht und für den Fall einer Quarantäne der zusätzliche Hotelaufenthalt bis zu einer Summe von 2.000 USD übernommen wird. Bei Nicht-Erfüllung muss vor Ort eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Am Flughafen sind strikte Hygieneprotokolle einzuhalten.
Die Einreise auf dem Landweg bleibt für Ausländer verboten. Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt, ausgesetzt. Bei seit dem 20. Dezember 2019 eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis 18. November 2020“.
Auswärtiges Amt, 12. August
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