Touristische Einreise nach Kolumbien nicht möglich

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Der reguläre Internationale Flugverkehr nach Kolumbien bleibt voraussichtlich bis Ende Oktober 2020 ausgesetzt (Foto: Archiv)
Datum: 21. August 2020
Uhrzeit: 12:06 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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„Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kolumbien weiterhin gewarnt. Die touristische Einreise nach Kolumbien ist für die Dauer des sanitären Ausnahmezustandes nicht möglich. Einreisen dürfen nach Maßgabe der kolumbianischen Quarantäneregeln derzeit nur bestimmte kolumbianische Staatsangehörige sowie bestimmte Personen mit dauerhaftem Wohnsitz („residencia“) in Kolumbien. Weitere Hinweise dazu bietet das kolumbianische Außenministerium.

Der reguläre Internationale Flugverkehr nach Kolumbien bleibt voraussichtlich bis Ende Oktober 2020 ausgesetzt. Es finden vereinzelt humanitäre Sonderflüge statt. Der nationale Personenflugverkehr ist zunächst bis 31. August 2020 ausgesetzt, mit Wiederaufnahme vereinzelter weniger Flugverbindungen im Pilotbetrieb.

Die Ausreise aus Kolumbien nach Europa ist derzeit nur mit humanitären Sonderflügen möglich. Verfügbare Informationen zu Sonderflügen veröffentlicht die Deutsche Botschaft Bogotá auf ihrer Webseite. Für die Anreise zu solchen Flügen aus anderen Landesteilen gilt eine Sonderregelung, nach der man mit gebuchtem Ticket und Flugbestätigung binnen 48 Stunden nach Bogota fahren darf. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá. Die Deutsche Botschaft Bogotá kann für entsprechende Überlandfahrten keine Ausnahmegenehmigung ausstellen oder vermitteln. Die Weiterreise innerhalb Europas ist für Personen, die an ihren Wohnsitz zurückkehren wollen, in der Regel möglich.

Die Bewegungsfreiheit in Kolumbien ist stark eingeschränkt. Die generelle Ausgangssperre mit etlichen Ausnahmeregeln für bestimmte Berufsgruppen und Aktivitäten wurde erneut bis zum 31. August 2020 verlängert, wobei regional/örtlich unterschiedliche Regelungen zu beachten sind. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten bleibt die Bewegungsfreiheit weiter stark eingeschränkt; das Verlassen der Stadt ist nur mit Sondergenehmigung möglich. Eine generelle Ausgangssperre gilt in Bogotá nach Endziffer des Ausweisdokuments (an geraden Tagen haben gerade Nummern Ausgangssperre und umgekehrt) Daneben gelten bis zunächst 30. August 2020 zeitlich versetzt nach Zonen Bogotás weitere Einschränkungen. Restaurants bleiben geschlossen, Geschäfte haben beschränkte Öffnungszeiten. Nur Supermärkte und Apotheken sind ganztägig geöffnet.

Eine weitere Verlängerung der Einschränkungen über den 31. Augst 2020 hinaus ist nicht auszuschließen“.

Auswärtiges Amt, 21. August

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