Beispiellose Entscheidung in Brasilien: Geburtsurkunde mit der Registrierung „nicht näher bezeichnetes Geschlecht“

geschlecht

Aoi beauftragte zunächst 2015 das Büro des Ombudsmanns, eine Namensänderung vorzunehmen (Foto: Aoi Berriel)
Datum: 20. September 2020
Uhrzeit: 15:00 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Das einfache Ausfüllen eines Formulars verursachte für Aoi Berriel (24) große Unannehmlichkeiten. Sie stand immer vor dem gleichen Problem: Sie musste zwischen dem weiblichen und dem männlichen Geschlecht wählen, um die Registrierung abzuschließen – was sie ablehnte. Vor etwa sechs Jahren, nachdem sie sich in Studien zu Gender- und Sexualitätsthemen vertieft hatte, begann Aoi sich als eine nicht-binäre Person zu bezeichnen, die sich weder als weiblich noch als männlich identifiziert oder sich mit beiden Geschlechtern identifiziert. Ende letzten Monats erreichte sie eine beispiellose Entscheidung: Der Gerichtshof von Rio de Janeiro erteilte ihr die Genehmigung, „nicht näher bezeichnetes Geschlecht“ auf ihrer Geburtsurkunde zu führen.

Aoi beauftragte zunächst 2015 das Büro des Ombudsmanns, eine Namensänderung vorzunehmen. „Wenn ich mit jemandem über diese (geschlechtsspezifische) Frage diskutierte, sagt die Person im Allgemeinen als Erstes, dass ich mich so identifizieren muss, wie es in meinen Dokumenten steht. Alles was mit dem männlichen Geschlecht zu tun hat, bedrückte mich zutiefst. Ich wurde mein ganzes Leben lang unter Druck gesetzt, eine Männlichkeit zu haben, mit der ich mich nicht identifizieren konnte“, erklärt Aoi, die sich für die Bezeichnung weiblicher Pronom entschied.

Richter Antonio da Rocha Lourenço Neto vom 1. Familiengericht von Rio bezeichnete die „Würde der menschlichen Person“ als unantastbar“. In seinem Urteil stellte er fest, dass „das Gesetz nicht zulassen kann, dass die Würde der menschlichen Person dadurch verletzt wird, wenn Dokumente nicht ihrer physischen und psychischen Realität entsprechen“.

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