Privatisierung der Post in Brasilien: Großes internationales Interesse – Update

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Der Ursprung von "Empresa Brasileira de Correios e Telégrafos" (Correios) reicht bis ins Jahr 1663 zurück (Foto: correios)
Datum: 25. September 2020
Uhrzeit: 16:02 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Die brasilianische Regierung strebt für nächstes Jahr den Verkauf des Postdienstes an und will dadurch rund 15 Milliarden Reais (fast 2,7 Milliarden US-Dollar) erzielen. Das Vorhaben wird als die größte Privatisierung der derzeitigen Regierung von Präsident Jair Messias Bolsonaro bezeichnet. Laut dem brasilianischen Kommunikationsminister Fabio Faria gibt es ein großes Interesse, zehn Unternehmen kommen als mögliche Käufer in Betracht. Darunter befinden sich nach seinen Worten „FedEx“, „DHL“ (eine Einheit der Deutschen Post), das brasilianische Einzelhandelsunternehmen „Magazine Luiza“, der Konzern „Amazon“ oder die brasilianische Plattform „Mercado Libre“. Die Nationale Postgesellschaft „Empresa Brasileira de Correios e Telégrafos“ (Correios) reicht bis ins Jahr 1663 zurück, das staatliche Unternehmen betreibt offiziell seit dem 17. Jahrhundert den nationalen Postdienst im größten Land Lateinamerikas.

Faria betonte, dass es bei einer Einigung mit einem Unternehmen „unabdingbar ist, dass der Dienst universell bleibt“. Da der brasilianische Postdienst 95 Prozent der Gebiete des Landes erreicht, muss dieser Service „auch nach Verkauf beibehalten werden“. Der geplante Verkauf ist Teil der Privatisierungsagenda des Wirtschaftsministers Paulo Guedes, der 2019 sein Amt antrat und mehr als 600 öffentliche Unternehmen privatisieren will. Darunter befinden sich mehrere Flaggschiffunternehmen des Landes wie „Petrobras“ oder die Banken „Caixa Economica Federal“ und „Banco do Brasil“.

Update, 27. Februar 2021

Brasiliens Präsident Jair Messias Bolsonaro hat dem Kongress am Freitag (26.) einen Gesetzentwurf für die Privatisierung des Postdienstes übergeben. Der Gesetzentwurf muss von der Abgeordnetenkammer genehmigt werden. Wenn er die Genehmigung erhält, geht er an den Senat und muss vom Bundesgerichtshof abgesegnet werden.

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