„Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kolumbien weiterhin gewarnt. Die Einreise ist gemäß der Resolution 1627/2020 des kolumbianischen Gesundheitsministeriums möglich. Reisende müssen folgende Regelungen beachten:
Bei Einreise nach Kolumbien muss ein negativer COVID-19-PCR-Test vorgewiesen werden. Dieser darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein. Bei internationalen Flügen ist vorab eine Registrierung über die App „Check-Mig“ erforderlich, welche von der Website der Migración Colombia heruntergeladen werden kann. Über die Anwendung CoronApp-Colombia müssen Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden.
Es besteht keine Pflicht zur Quarantäne, sofern bei Einreise der o.g. negative COVID-19 PCR-Test vorgewiesen wurde.
Der reguläre internationale Flugverkehr nach Kolumbien soll schrittweise wiederaufgenommen werden. Es finden weiterhin vereinzelt humanitäre Sonderflüge statt. Der nationale Personenflugverkehr ist mit Wiederaufnahme vereinzelter Flugverbindungen im Pilotbetrieb. Die Ausreise aus Kolumbien nach Europa ist derzeit nur mit humanitären Sonderflügen möglich. Informationen zu Rückreisemöglichkeiten finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá und bei den entsprechenden Fluggesellschaften.
Die Weiterreise innerhalb Europas ist für Personen, die an ihren Wohnsitz zurückkehren wollen, in der Regel möglich.
Die Bewegungsfreiheit in Kolumbien kann regional eingeschränkt sein. Die bis 31. August 2020 geltende generelle Ausgangssperre mit etlichen Ausnahmeregeln für bestimmte Berufsgruppen und Aktivitäten wurde zwar nicht erneuert, allerdings sind, weiterhin regional/örtlich unterschiedliche Regelungen zu beachten. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten kann die Bewegungsfreiheit auch kurzfristig wieder eingeschränkt werden. Restaurants bleiben geschlossen und Geschäfte haben beschränkte Öffnungszeiten. Nur Supermärkte und Apotheken sind ganztägig geöffnet. In Geschäften ist der Zugang geregelt nach der Endziffer des Ausweisdokuments (an geraden Tagen haben ungerade Nummern Zugang und umgekehrt)“.
Auswärtiges Amt, 15. Oktober 2020
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