Die hohe Kunst des Einschüchterns, um Bürgerrechtler mundtot zu machen: Die spanisch-kubanische Kunsthistorikerin Carolina Barrero, Mitglied der regimekritischen Gruppe „27N“ wird von der kubanischen Staatssicherheit bedroht. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, wird ihr wegen des Ausdruckens eines Bildes des kubanischen Nationalhelden und Poeten Jose Marti „Heimlichkeit von Druckerzeugnissen“ vorgeworfen. Damit droht ihr laut Artikel 241 des kubanischen Strafgesetzbuches entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von drei bis neun Monaten. Sie wird nun dazu aufgefordert, Kuba zu verlassen und nach Spanien zurückzugehen. Die kubanische Regierung geht seit Monaten gezielt gegen die Künstler auf der Insel vor, die sich nicht einschüchtern lassen und sich weiterhin für Menschenrechte einsetzen. Die IGFM weist auf den Rapper Denis Solis immer noch in Haft ist. Weitere Künstler werden regelmäßig willkürlich festgenommen.
Petition zur Absetzung des Kultusministers
Im Namen von 1.245 kubanischen Künstlern, Aktivisten und Intellektuellen reichte Carolina Barrero zusammen mit Solveig Font am 3. Februar 2021 den Rechtsbehelf zur Absetzung von Kultusminister Alpidio Alonso Grau beim Parlament ein. Alonso und andere Mitglieder des Kulturministeriums hatten am 27. Januar 2021 dutzende Künstler und Aktivisten angegriffen, die friedlich vor dem kubanischen Kultusministerium demonstriert hatten. Zahlreiche Personen waren im Zuge dessen festgenommen worden. Nach dem Einreichen der Petition wurde die Kunsthistorikerin mehrfach verhört und von der Polizei kontrolliert. Beamte der Staatssicherheit warfen ihr vor, sie sei in Verbindung mit ausländischen Organisationen und erhalte von diesen finanzielle Hilfe. „Das Ausdrucken des Bildes ist nur ein vorgeschobener Grund, eigentlich wird Carolina Barrero bestraft, weil sie die Petition eingereicht hat. Das soll andere Bürgerrechtler einschüchtern“, so Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM.
Carolina Barrero lässt sich nicht erpressen
Offiziell wurde die Kunsthistorikerin des Verbrechens der „Heimlichkeit von Druckerzeugnissen“ beschuldigt. Der Straftatbestand bezieht sich auf Personen, die „Veröffentlichungen herstellen, verbreiten oder in Umlauf bringen, ohne den Drucker oder den Druckort anzugeben oder ohne die für die Identifizierung ihres Urhebers oder ihrer Herkunft aufgestellten Regeln zu beachten oder sie vervielfältigen, lagern oder transportieren“. Die Aktivistin schrieb dazu auf Facebook: „Es gibt nicht den Hauch einer Beleidigung in diesem Bild. Fabrizieren Sie nicht noch mehr Fälle und versuchen Sie vor allem nicht, Erpressung zu betreiben, das wird bei mir nicht funktionieren. Ich bin überzeugt, dass ich kein Verbrechen begangen habe.“ Als Carolina Barrero auf der Polizeiwache war, machte sie keine Aussage zu den Vorwürfen, sondern berief sich auf ihr Recht zu schweigen. Der Zugang zu ihrem Anwalt wurde ihr verweigert, er hat auch keine Einsicht in die Akten erhalten.
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