Auf die Gefahr hinsichtlich der Einführung aggressiverer Coronavirus-Mutationen hat die Regierung der Tschechischen Republik reagiert. Das Gesundheitsministerium verbot daher tschechischen Bürgern und anderen in der Tschechischen Republik lebenden Personen vom 26. Februar bis 11. April mit dringenden Ausnahmen die Einreise in Länder mit einem extremen Risiko für diese Mutationen.
Dazu gehören nach Angaben aus Prag „Botswana, Brasilien, Eswatini (Swasiland), Südafrika, Kenia, Lesotho, Malawi, Mosambik, Tansania (einschließlich Sansibar und Pemba), Sambia und Simbabwe“.
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